
In seiner Sitzung vom 23. April hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Sitz in Karlsruhe die Rechtsauffassung der Energieversorgung
Offenbach AG (EVO) und der Energieversorgung Dietzenbach GmbH (EVD) bestätigt und ein Urteil des OLG Frankfurt aufgehoben,
das der Bundesverband Verbraucherzentrale gegen EVO und EVD erstritten hatte.
Die Unternehmen hatten im Jahr 2015 ihre Kunden gleichlautend darüber informiert, dass durch eine öffentliche Bekanntmachung
ein neues Fernwärme-Preissystem eingeführt werde. Das OLG Frankfurt hatte in einem Urteil vom 21. März 2019 aber die Auffassung vertreten, dass die beiden Fernwärmeversorger
ihre Preise nicht einseitig mit einer öffentlichen Bekanntmachung ändern dürfen
Der BGH hat nun jedoch zugunsten von EVO und EVD entschieden, dass die Informationsschreiben an die Kunden vom Bundesverband der Verbraucherzentralen nicht als unzutreffend angegriffen werden durften. Vielmehr handele es sich bei den Kundenanschreiben um die ohne weiteres zulässige Äußerung einer Rechtsauffassung.
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Donnerstag, 23.04.2020, 16:53 Uhr