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Enerige & Management > Politik - Bundesnetzagentur bekommt mehr Befugnisse
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
POLITIK:
Bundesnetzagentur bekommt mehr Befugnisse
Auch der Bundesrat jetzt die des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet. Es geht um die Kompetenzen der Bundesnetzagentur und um den Wasserstoffhochlauf.
 
Mit der Novelle wird − wie bereits ausführlich berichtet − in erster Linie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt, der mehr Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur von Vorgaben der Politik verlangt hatte. Dabei geht es etwa um die eigenständige Ausgestaltung von Netzentgelten. Auch soll eine neue „Große Beschlusskammer“ geschaffen werden. Der zweite Punkt ist die Ausgestaltung eines rechtlichen Rahmens für das Wasserstoff-Kernnetz.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärte dazu: „Mit der neu gewonnenen Unabhängigkeit erhält die Bundesnetzagentur eine große Verantwortung.“ Sie verwies vor allem darauf, dass die Behörde künftig Netzentgelte und Netzzugänge selbst festlegen kann, ohne gesetzgeberische Vorgaben. „Diese Festlegungen, insbesondere bei der Kostenregulierung werden entscheidend sein, ob den Netzbetreibern die Finanzierung der anstehenden Milliardeninvestitionen und die Transformation der Netze gelingen kann.“

In Zukunft werde es allerdings noch wichtiger sein, dass das Handeln der Behörde transparent und nachvollziehbar ist. Wichtig sei deshalb eine Neuordnung der „Checks and Balances“. Nur mit ausgewogenen und überprüfbaren Entscheidungen entstünden verlässliche Rahmenbedingungen, die für die Netzbetreiber dringend notwendig sind. Darüber hinaus forderte Andreae eine frühe Einbeziehung der betroffenen Netzbetreiber in Regulierungsentscheidungen.

Positive Sicht aufs Wasserstoff-Kernnetz

Mit der EnWG-Novelle wurden auch die Rahmenbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz auf den Weg gebracht. Es soll die Basis für einen erfolgreichen Wasserstoff-Hochlauf bilden.

Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen hält man beim BDEW für „grundsätzlich sinnvoll und zielführend“. Als positiv wird vor allem gewertet, dass in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren auch die Bedingungen zur Finanzierung und zur Risikoabsicherung des Kernnetzes festgelegt werden soll. Es bleibe allerdings abzuwarten, ob die vorgeschlagenen Bedingungen von den Investoren als angemessen und wettbewerbsfähig angesehen werden, so Andreae. Im nächsten Schritt müssten die Rahmenbedingungen für die Leitungen vom Kernnetz zum Kunden (Verteilernetz) festgelegt werden. Derzeit sind nach Angaben des BDEW rund 1,8 Millionen industrielle und gewerblichen Letztverbraucher an das Gasverteilernetz angebunden.
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
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Freitag, 24.11.2023, 14:26 Uhr

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