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KOHLEKRAFTWERKE:
Bundesnetzagentur schreibt zweite Runde zur Stilllegung aus
In einer zweiten Ausschreibungsrunde können Steinkohlekraftwerksbetreiber Anlagen zur Stilllegung gegen Entschädigung anmelden. Der Gebotstermin für diese Runde ist der 4. Januar 2021.
Die Bundesnetzagentur schreibt diesmal eine Gesamtleistung von 1.500 MW in Steinkohlekraftwerken aus. Am 1. Dezember hatte
sie die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde über 4.500 MW veröffentlicht. Danach gehen elf Kraftwerksblöcke mit Steinkohlefeuerung
zum 1. Januar 2021 vom Netz gegen eine Entschädigung von durchschnittlich 66.000 Euro je MW.
Die Gebote der zweiten Runde müssen bis Montag, den 4. Januar 2021 bei der Bundesnetzagentur in Bonn eingereicht werden. Der Höchstpreis für diesen Gebotstermin beträgt 155.000 Euro pro MW Nettonennleistung, der Netzfaktor beträgt 118.898,47 Euro pro MW Nettonennleistung. Die erste Runde hatte deutlich mehr Bewerber als ausgeschrieben waren, so dass das Höchstgebot unterschritten wurde.
Die Übertragungsnetzbetreiber prüfen nach erfolgreicher Ausschreibung die Systemrelevanz der bezuschlagten Anlagen. Falls notwendig, können sie mit Anträgen bei der Bundesnetzagentur eine Anlage in die Netzreserve versetzen. Sie darf damit keinen Strom am Markt mehr verkaufen, stehe aber in kritischen Situationen noch zur Absicherung des Netzes zur Verfügung.
Entschädigungen als Geschenke an die Betreiber kritisiert
Die britische Denkfabrik Ember kritisierte, dass die Gewinner der ersten Ausschreibungsrunde Entschädigungen für schwer defizitäre Anlagen bekommen, die aus Kostengründen ohnehin vom Netz gegangen wären. Nach den Berechnungen der auf Datenanalyse und Energieerzeugung spezialisierten NGO hätten die elf Anlagen in den vergangenen zwei Jahren zusammen mehr als 200 Mio. Euro Verlust eingefahren.
Deutschland will für den Klimaschutz bis spätestens 2038 alle Kohlekraftwerke stilllegen. Mit den Braunkohlebetreibern RWE und Leag wurden feste Abschaltdaten und Entschädigungssummen ausgehandelt. Für die Steinkohle entschied man sich für das Ausschreibungsmodell. Nur bis 2026 gibt es Ausschreibungen zur Stilllegung, ab 2027 findet die Stilllegung laut Kohleausstiegsgesetz rein ordnungsrechtlich, ohne Kompensationen für die Betreiber, statt.
Die Unterlagen der Ausschreibungsrunde zum 4. Januar 2021 finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur.
Die Gebote der zweiten Runde müssen bis Montag, den 4. Januar 2021 bei der Bundesnetzagentur in Bonn eingereicht werden. Der Höchstpreis für diesen Gebotstermin beträgt 155.000 Euro pro MW Nettonennleistung, der Netzfaktor beträgt 118.898,47 Euro pro MW Nettonennleistung. Die erste Runde hatte deutlich mehr Bewerber als ausgeschrieben waren, so dass das Höchstgebot unterschritten wurde.
Die Übertragungsnetzbetreiber prüfen nach erfolgreicher Ausschreibung die Systemrelevanz der bezuschlagten Anlagen. Falls notwendig, können sie mit Anträgen bei der Bundesnetzagentur eine Anlage in die Netzreserve versetzen. Sie darf damit keinen Strom am Markt mehr verkaufen, stehe aber in kritischen Situationen noch zur Absicherung des Netzes zur Verfügung.
Entschädigungen als Geschenke an die Betreiber kritisiert
Die britische Denkfabrik Ember kritisierte, dass die Gewinner der ersten Ausschreibungsrunde Entschädigungen für schwer defizitäre Anlagen bekommen, die aus Kostengründen ohnehin vom Netz gegangen wären. Nach den Berechnungen der auf Datenanalyse und Energieerzeugung spezialisierten NGO hätten die elf Anlagen in den vergangenen zwei Jahren zusammen mehr als 200 Mio. Euro Verlust eingefahren.
Ein marktgetriebener Kohleausstieg sei in vollem Gange, Entschädigungen nicht nötig, so das Fazit vom Ember. Im Sachverständigengutachten der deutschen Wirtschaftsweisen vom 12. Juli 2019 wurde bereits vorausgesagt, dass bei Treibhausgaspreisen um 35 Euro je Tonne CO2 die Kohleverstromung von selbst unwirtschaftlich wird. Der aktuelle Preis liegt bei rund 30 Euro/t CO2.
Deutschland will für den Klimaschutz bis spätestens 2038 alle Kohlekraftwerke stilllegen. Mit den Braunkohlebetreibern RWE und Leag wurden feste Abschaltdaten und Entschädigungssummen ausgehandelt. Für die Steinkohle entschied man sich für das Ausschreibungsmodell. Nur bis 2026 gibt es Ausschreibungen zur Stilllegung, ab 2027 findet die Stilllegung laut Kohleausstiegsgesetz rein ordnungsrechtlich, ohne Kompensationen für die Betreiber, statt.
Die Unterlagen der Ausschreibungsrunde zum 4. Januar 2021 finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur.
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Dienstag, 08.12.2020, 13:07 Uhr
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