• Erst simulieren, dann bauen
  • Gestehungskosten wieder gestiegen
  • 8. Energieforschungsprogramm gestartet
  • BDEW beschwört Energiebinnenmarkt
  • Amprion ist einen Schritt weiter auf dem Weg zu Korridor B
  • Kooperation für sichere Energiespeicher
  • Bestand an Solarthermie-Wärmenetzen steigt
  • Jetzt die neue E&M-Ausgabe als ePaper lesen!
  • Langzeit-EKG für Bestandsimmobilien
  • Privatkapital für die Energiewende
Enerige & Management > Elektrofahrzeuge - Deutschland darf Schnellladenetz fördern
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
ELEKTROFAHRZEUGE:
Deutschland darf Schnellladenetz fördern
Deutschland darf den Aufbau eines Schnellladenetzes mit 1,8 Mrd. Euro fördern. Die EU Kommission sieht darin keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs.
 

Die Bundesregierung will mit dem Aufbau des „Deutschlandnetzes“ den Übergang zur Elektromobilität in Städten und in den ländlichen Gebieten unterstützen. Dafür sollen in den nächsten Jahren 8.500 Schnellladepunkte eingerichtet werden, an denen sich Elektroautos in 15 bis 30 Minuten vollständig aufladen lassen. Betroffen sind 900 Standorte, an denen es bislang gar keine Schnelllademöglichkeit gibt oder wo die Ladepunkte nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. 

Die Beihilfen dafür sollen in Form von Investitionszuschüssen oder als Beitrag zu den laufenden Betriebskosten gewährt werden. Die Empfänger der Beihilfen sollen Unternehmen sein, die Erfahrung mit dem Betrieb von Ladesäulen haben. Sie werden in einer Ausschreibung ausgewählt.

Die EU-Kommission hat das Programm jetzt genehmigt. Zur Begründung verweist die Behörde auf die Klimaschutzziele der Union. Die Beihilfen seien „erforderlich und geeignet, um den Ausbau der Schnelllade-Infrastruktur in großem Maßstab“ voranzubringen. Die Empfänger der Beihilfen würden ohne öffentliche Förderung nicht investieren, und die Bundesregierung habe ausreichende Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Auswirkungen auf den Wettbewerb innerhalb der EU begrenzt blieben. An den Ausschreibungen könnten sich alle Unternehmen beteiligen, und die Behörden müssten dafür sorgen, dass die Preise an den geförderten Ladesäulen nicht höher seien als für die Leistungen vergleichbarer Infrastrukturen.

 

Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 15.12.2022, 09:40 Uhr

Mehr zum Thema