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Enerige & Management > KWK - Dienst nach Vorschrift
Bild: Fotolia.com, XtravaganT
KWK:
Dienst nach Vorschrift
Am 31. Januar hat das Bundesfinanzministerium die „Dienstvorschrift Energieerzeugung“ für Hauptzollämter veröffentlicht, mit der die Umsetzung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung für KWK-Anlagen vorgegeben wird.
 
Die 106 Seiten umfassende Dienstvorschrift „Energieerzeugung“ löst die „Dienstvorschrift zur energiesteuerlichen Behandlung von Energieerzeugungsanlagen nach §§ 2, 3 und 53 EnergieStG“ vom 6. Juni 2007 ab, teilt das BHKW-Infozentrum Rastatt mit.

 
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Donnerstag, 13.02.2014, 15:25 Uhr