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Enerige & Management > Recht - Erlösabschöpfung als Vertrauensbremse
Quelle: Pixabay / Sang Hyun Cho
RECHT:
Erlösabschöpfung als Vertrauensbremse
Der Bundesverband Bioenergie (BBE) unterstützt die Verfassungsbeschwerden gegen die Strompreisbremse.
 
Der Bundesverband Bioenergie (BBE) unterstützt die Verfassungsbeschwerden gegen die Strompreisbremse. Anfang 2023 hatten mehrere Unternehmen der Branche beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die mit der Strompreisbremse verbundene Erlösabschöpfung erhoben. Danach müssen sämtliche Umsätze über einer gesetzlich festgelegten Obergrenze zu 90 Prozent abgeführt werden. Die klagenden Unternehmen machten geltend, dass sie dadurch massiv geschädigt würden.


Das Gericht hat den BBE und andere Verbände aufgefordert, zu den in Karlsruhe eingegangenen Klagen Stellung zu nehmen. Nach Ansicht des Verbandes sind die Klagen berechtigt, weil sie den gesetzlichen Vertrauensschutz verletzen: „Da Anlagenbauer und Investoren auf die nach dem EEG geschaffenen Rahmenbedingungen vertrauen, haben sie sich entsprechend auf den Strommarkt eingestellt“, heißt es in der Stellungnahme des BBE. Der Eingriff in die Vermarktung des Ökostroms sei geeignet, das „Vertrauen in politische Entscheidungen und die Planbarkeit von Investitionsentscheidungen“ zu erschüttern. Die Unsicherheit über weitere staatliche Eingriffe werde die Entscheidungen der Unternehmen beeinflussen.

Zumal es längst nicht mehr, wie zu Beginn der Debatte, darum gehe, „Zufallsgewinne“ abzuschöpfen. Grundlage der Abschöpfung seien vielmehr die Erlöse der betroffenen Unternehmen. Damit würden die spezifischen und sehr unterschiedlichen Kosten der Anlagenbetreiber ignoriert. Gerade in Zeiten steigender Preise bedeuteten höhere Umsätze nicht automatisch auch höhere Gewinne. Im Falle der Bioenergie etwa hätten steigende Kosten für Altholz oder Hackschnitzel die vermeintlichen Übergewinne weitgehend aufgefressen. Das Strompreisbremsengesetz berücksichtige auch nicht, welche Investitionen getätigt wurden und in welchem Umfang sie bereits abgeschrieben seien. Die Änderung der rechtlichen Grundlage für die Erzeugung von Ökostrom sei deswegen ein „schwerwiegender Eingriff in das Marktgeschehen“ und verändere die Bedingungen, unter denen Bioenergieanlagen geplant und betrieben würden. Für die betroffenen Unternehmen stelle das eine Gefahr für ihre wirtschaftliche Existenz dar.
 

Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 11.10.2023, 13:02 Uhr

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