KERNKRAFT:
Gericht weist Eon-Klage ab
Nach einem Urteil des Landgerichts Hannover kann der Eon-Konzern keinen Schadensersatz für das Atommoratorium nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima fordern.
Die Bundesregierung hatte im März 2011 nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima für Deutschland ein Atommoratorium
ausgerufen. In der Folge wurden mehrere deutsche Kernkraftwerke zwangsabgeschaltet, unter anderen die beiden Eon-Reaktoren
Unterweser und Isar 1. Wegen einer unter politischen Vorgaben herbeigeführten "Enteignung", einem Eingriff in die unternehmerische
Freiheit, hatte die...
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Montag, 04.07.2016, 16:05 Uhr
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