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Enerige & Management > Europaeische Union - Keine Ausnahme für Offshore-Wind
Quelle: Shutterstock / Lightspring
EUROPAEISCHE UNION:
Keine Ausnahme für Offshore-Wind
Die Europäische Regulierungsbehörde ACER und der Rat der nationalen Regulierer CEER stehen der Offshore-Windstrategie der EU-Kommission kritisch gegenüber.
 
Die Kommission hatte Ende 2020 – wie am 19.11.20 berichtet – eine Strategie zur Entwicklung von Windparks vor den Küsten der EU vorgelegt und darin unter anderem empfohlen, „hybride“ Windparks zu errichten, die über bestehende oder noch zu bauende Interkonnektoren zwischen den Anrainerstaaten an das europäische Übertragungsnetz angeschlossen werden. Außerdem sprach sich die Behörde für Off-Shore-Bieterzonen (OBZ) aus, in denen mehrere Offshore-Windparks (OWF) zu einer Bieterzone zusammengefasst würden.

ACER und der CEER unterstützen grundsätzlich das Ziel, die OWF in den Binnenmarkt zu integrieren und dafür Offshore-Netze zu entwickeln. Dazu gehöre auch eine Harmonisierung der Regulierung für die Anbindung von OWF und für „hybride“ Systeme, die nicht zu einer Bieterzone an Land gehören.

Bislang seien OWF Teil einer Bieterzone an Land und damit auch des dazugehörigen Lastenmanagements. Aber auch der Ausgleichsbedarf einer OBZ werde nur im Netz an Land sichtbar und müsse dort ausgeglichen werden. Finanziell müsste der Ausgleich im Rahmen der OBZ erfolgen, obwohl die notwendige Energie off-shore oder on-shore erzeugt würde, je nachdem, wo der billigste Anbieter wäre. Grundsätzlich, räumen die Regulierer ein, sei eine OBZ geeignet, Windparks besser in den Binnenmarkt zu integrieren. Das funktioniere aber nur, wenn sie den gleichen Zugang zum kurzfristigen Handel erhielten wie OWF, die über On-Shore-Netze handelten.

Unter den geltenden Regeln sei der Übertragungsnetzbetreiber (TSO) für das Lastenmanagement zuständig. Damit gebe es für jeden OWF klare Regeln, nämlich die des betreffenden Mitgliedsstaates, der den TSO reguliere. OBZ könnten sich jedoch über mehrere Mitgliedsstaaten erstrecken. Welcher TSO und damit welche Regulierungsbehörde dann zuständig sei, könne dann nicht mehr eindeutig gesagt werden.

Ein weiteres Problem stelle die Empfehlung der Kommission dar, Interkonnektoren zwischen Bieterzonen, die auch OWF anbinden, von der Verpflichtung zu entbinden, 70 % der Leitungskapazität für den Stromhandel zwischen diesen Bieterzonen zur Verfügung zu stellen. Der TSO müsse im Falle eines Engpasses dann wählen: Entweder biete er 70 % für den grenzüberschreitenden Stromhandel an und reduziere die Leistung des OWF oder er stelle für die erwartete Windstromleistung genug Kapazität bereit und biete dem grenzüberschreitenden Handel nur die restliche Kapazität an. Letzteres verstoße aber gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung grenzüberschreitender Stromflüsse.

Eine Abweichung von der 70-%-Regel bedeute die Wiedereinführung des Vorrang-Dispatches und würde die Off-Shore-Erzeugung gegenüber der On-Shore-Erzeugung bevorzugen. Dadurch werde der Wettbewerb verzerrt und die Verbraucher müssten höhere Preise bezahlen.

ACER und CEER warnen deswegen davor, die Binnenmarktregeln zu durchlöchern, um die Off-Shore-Erzeugung zu fördern. „Weniger einschneidende Lösungen wie eine marktorienterte Förderung“ seien besser geeignet, den Ausbau der erneuerbaren Energien vor den europäischen Küsten zu beschleunigen. Dabei sollte auch daran gedacht werden, dass es dabei mittelfristig nicht nur um Windparks gehe.
 

Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Dienstag, 12.04.2022, 16:05 Uhr

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