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Enerige & Management > Elektrofahrzeuge -  KfW-Förderung für Ladestationen löst Ansturm aus
Bild: E&M, Jonas Rosenberger
ELEKTROFAHRZEUGE:
KfW-Förderung für Ladestationen löst Ansturm aus
Seit dem 24. November greift das Förderprogramm "Ladestationen für Elektroautos − Wohngebäude" der KfW-Bank. Die Förderung auch auf Neubauten auszuweiten, fordert der BDEW.
 
Mit jeweils 900 Euro unterstützt das Förderprogramm "Ladestationen für Elektroautos − Wohngebäude" beim Kauf, Einbau und Anschluss einer Ladestation: Seit dem 24. November können Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger bei der staatlichen Förderbank KfW einen Antrag auf Förderung stellen. Die Nachfrage ist bereits groß: Nach Angaben von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) seien innerhalb von 24 Stunden über 16.000 Anträge für den Einbau von mehr als 20.500 privaten Ladepunkten gestellt worden.

Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft ist das KfW-Förderprogramm nach den staatlichen Kaufprämien ein "weiteres wichtiges Kaufkriterium". Wie die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, betont, sei der gesicherte Zugang zu Lademöglichkeiten neben den niedrigeren finanziellen Hürden ebenfalls kaufentscheidend.

"Elektrofahrzeuge werden in erster Linie zu Hause oder am Arbeitsplatz benötigt", sagt Andreae. Hier würden 80 % der Ladevorgänge stattfinden. Die Förderung privater Ladestationen sei also eine sinnvolle Ergänzung zu den Kaufprämien. Zudem stelle das KfW-Förderprogramm sicher, dass intelligente Ladeinfrastruktur gefördert wird, die die Integration der Elektromobilität in die Stromnetze unterstützt. − "Dadurch wird auch ein schnellerer Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur möglich".
 
Rechtliche Hürden weiter beseitigen

Der BDEW fordert nun von der Politik, auch die rechtlichen Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur weiter aus dem Weg zu räumen. Mit dem sogenannten "Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz" sei bereits gesetzlich verankert worden, dass Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft beziehungsweise dem Vermieter haben, auf eigene Kosten eine Ladeinfrastruktur errichten zu lassen. Jetzt müssen auch für Neubauten die richtigen Weichen mit dem "Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität" (GEIG) gestellt werden, so der BDEW.

Der Verband verweist auf einen pragmatischen Lösungsvorschlag, den er zusammen mit dem Handelsverband HDE bereits Anfa​ng November vorgelegt hatte (E&M berichtete). Die Verbände sprechen sich darin für ein ehrgeizigeres Vorgehen bei den Pflichten zur Vorinstallation in Neubauten aus. So sollte es etwa bereits ab dem ersten Stellplatz eine verpflichtende Ausstattung von Parkplätzen mit Leitungsinfrastruktur geben. Auch Ein- und Zweifamilienhäuser würden dann mit der Regel erfasst werden.
 

Davina Spohn
Redakteurin
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Mittwoch, 25.11.2020, 13:42 Uhr

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