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Enerige & Management > Europa - Klimaschutz mit heißer Nadel
Bild: Fotolia/kav777
EUROPA:
Klimaschutz mit heißer Nadel
Die nächste Bundesregierung muss das deutsche Klimaschutzgesetz voraussichtlich noch einmal nachbessern. Nach Ansicht des Ifo-Instituts wurde es mit zu heißer Nadel gestrickt.
 
Das deutsche KSG trage zwar dem neuen Klimaziel der EU: -55 % Rechnung, heißt es in einem Aufsatz der Leiterin des Ifo-Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen, Karen Pittel, nicht jedoch den Anforderungen des Klimapakets, das die Kommission in dieser Woche vorlegen will. Es wird voraussichtlich nicht vor 2023 vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament beschlossen.

Als „Schnellschuss“ könne sich das deutsche KSG insbesondere im Hinblick auf die Einführung eines separaten Emissionshandels für den Straßenverkehr und die Gebäudewirtschaft auf europäischer Ebene erweisen. Die Festlegung sektoraler Ziele in Deutschland mache dann keinen Sinn mehr, weil „sich die sektoralen Emissionsminderungen als primäres Ergebnis von Angebot und Nachfrage auf europäischer Ebene ergeben“. Eine Überarbeitung der Zwischen- und Sektorziele im deutschen KSG werde in diesem Fall „fast unumgänglich“.

In der kommenden Legislaturperiode sollte der Fokus der deutschen Klimapolitik darauf gerichtet sein, dass „CO2-Preissignale – seien sie auf europäischer oder auf deutscher Ebene – ihre volle Wirksamkeit entfalten können“. Aktuell würden diese Signale durch Steuern, Abgaben und Umlagen stark verzerrt. So zahlten Haushaltskunden über den Strompreis 185 Euro je Tonne CO2, für leichtes Heizöl nur 8 Euro je Tonne. Eine Reform, die „Externalitäten konsequenter und zielgenauer“ einpreist, hält Pittel für überfällig. „Auch die EEG-Umlage, die die Verwendung des immer grüner werdenden Stroms im Verkehrs- und Wärmebereich verzögert, sollte weiter gesenkt werden.“

Die Geschwindigkeit der Überarbeitung des KSG nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erinnert die Autorin an „den überhasteten Beschluss zum Atomausstieg“ von 2011. Wie von den höchsten deutschen Richtern verlangt, sehe das neue Gesetz konkrete Zwischenziele für die Emissionsminderungen zwischen 2030 und 2050 vor. „Allerdings ging die Politik weit über die Forderungen des Gerichts hinaus.“ So seien die Zwischenziele nicht nur im Fünfjahresrhythmus festgelegt worden. Für den Zeitraum 2031 bis 2040 gebe es jährliche Reduktionsziele. Ein so starrer Rahmen sei nur schwer mit einer effizienten Klimapolitik vereinbar.

Trotz der von den Verfassungsrichtern geforderten intertemporalen Verteilung der klimapolitischen Lasten liege der Reform keine Analyse der Verteilungswirkungen zugrunde. Völlig unklar bleibe auch, welche Implikationen das Vorziehen der Klimaneutralität auf 2045 habe. Für eine Prüfung dieser Fragen hätte der Gesetzgeber ausreichend Zeit gehabt, denn eine Anpassung des KSG habe das Verfassungsgericht nur bis Ende nächsten Jahres verlangt.
 

Tom Weingärtner
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Dienstag, 13.07.2021, 13:16 Uhr

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