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Enerige & Management > Europaeische Union - Nächster Schritt zur europaweiten Regelenergie
Quelle: Shutterstock, jorisvo
EUROPAEISCHE UNION:
Nächster Schritt zur europaweiten Regelenergie
Die Bundesnetzagentur hat einen Vorschlag von Tennet und 50 Hertz zur Berechnung grenzüberschreitender Kapazitäten für Regelarbeit zur Konsultation veröffentlicht.
 
Auf ihrer Internetseite hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur die Konsultation eines Dokuments eröffnet, das von sieben europäischen Netzbetreibern, darunter auch Tennet und 50 Hertz erarbeitet wurde. Bis zum 8. Februar 2023 besteht nun die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen.

Es geht um einen Vorschlag für eine Methode zur Kapazitätsberechnung für den grenzüberschreitenden Einsatz von Regelarbeit. Autoren sind die Übertragungsnetzbetreiber der Kapazitätsberechnungsregion „Hansa“. Diese erstreckt sich über die Niederlande, Luxemburg, Deutschland, Dänemark, Polen und Schweden.

Die Übertragungsnetzbetreiber beantragen mit ihrem Vorschlag die Genehmigung einer Methode zur gemeinsamen Kapazitätsberechnung für den Zeitbereich, der für den Austausch von Regelarbeit oder die Saldierung von Leistungsbilanzungewichten vorgesehen ist. Ein besonderes Augenmerk legen die Verfasser auf die Aktualisierung der grenzüberschreitenden Kapazitäten nach dem Marktschluss des Intraday-Handels sowie Vorschriften zur Integration von Interkonnektoren innerhalb der Hansa-Region.

Künftig soll Regelarbeit vom Schwarzen Meer bis zur Bretagne auch grenzüberschreitend eingesetzt werden können. Dafür schlagen die Übertragungsnetzbetreiber in den jeweiligen EU-Ländern ihren Regulierungsbehörden eine einheitliche Methode vor, mit der die dafür notwendigen Übertragungskapazitäten berechnet werden sollen.

Eine der regulatorischen Grundlagen dafür ist die EU-Verordnung zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (Electric Balancing; „EB-Verordnung“) von 2017. Diese schreibt vor, dass fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, alle Übertragungsnetzbetreiber einer Kapazitätsberechnungsregion eine Methode zur Berechnung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazität entwickeln müssen. „Diese Methode darf nicht zu Marktverzerrungen führen und muss mit der Berechnungsmethode für die grenzüberschreitende Übertragungskapazität im Einklang stehen, die gemäß der Verordnung (EU) 2015/1222 im Intraday-Zeitbereich angewandt wird“, heißt es weiter.

Neben der Kapazitätsberechnungsregion „Hansa“ gibt es auch noch die Kapazitätsberechnungsregion „Core“, die sich von Rumänien bis Frankreich erstreckt.

Der Vorschlag zur Kapazitätsberechnungsmethode  steht hier zum Download zur Verfügung. Ein Erläuterungsdokument  dazu gibt es ebenfalls.
 
 

Fritz Wilhelm
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Freitag, 20.01.2023, 15:03 Uhr

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