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Enerige & Management > Koalitionsvertrag - Neue Zielgrößen für Gebäudesektor
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
KOALITIONSVERTRAG:
Neue Zielgrößen für Gebäudesektor
Für den Gebäudebereich sieht der Koalitionsvertrag weitreichende Änderungen vor, etwa bei den Förderungen sowie dem Gebäudeenergiegesetz. Wärmenetze sollen verstärkt ausgebaut werden.
 
„Wir streben einen sehr hohen Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärme an und wollen bis 2030 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugen“, steht im gestern vorgestellten Koalitionsvertrag. Im Zuge dessen will sich die neue Bundesregierung für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen.

Der Energieeffizienzverband AGFW begrüßt diese beiden Punkte explizit. Ebenso sei das klare Bekenntnis zur Errichtung moderner Gaskraftwerke zum Erhalt der Versorgungssicherheit ein wichtiges und positives Signal, so AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch. Auch die angemessene Berücksichtigung der Marktpreise bei der künftigen KWK-Förderung sei ein wichtiges Bekenntnis.

Lutsch mahnte jedoch an, dass die Unternehmen auch zügig die geeigneten Rahmenbedingungen und Förderprogramme erhalten, die sie für den Ausbau der grünen Fernwärme benötigen. Aus Sicht der Branche gelte es, den beschleunigten Kohleausstieg, die Transformation und den Ausbau von Fernwärmesystemen sowie Versorgungssicherheit (mit KWK) und Bezahlbarkeit in Einklang zu bringen. „Hier müssen die Koalitionäre dringend konkret werden und insbesondere den Wärmesektor noch stärker in den Mittelpunkt rücken. Der neuen Bundesregierung stehen wir deshalb als kompetenter Ansprechpartner zur Seite“, sagte Lutsch.

Gebäudesektor soll sich auf Emissions-Reduktion ausrichten

Im Gebäudesektor sollen die Förderprogramme an anderen Zielwerten ausgerichtet werden. Die Ampel-Koalition will über das Klimaschutzsofortprogramm im Jahr 2022 – nach dem Auslaufen der Neubauförderung für den KfW-Effizienzhausstandard 55 (EH 55) – ein neues Förderprogramm für den Wohnungsneubau einführen, das insbesondere die Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche fokussiert. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll entsprechend geändert werden: Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden.

Künftig soll sich im Gebäudesektor an der eingesparten Tonne CO2 als wesentliche Metrik orientiert werden. Hier setzt die Ampel-Koalition auf technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen. „Die Förderprogramme werden wir den Zielen und Bedarfen entsprechend weiterentwickeln und umschichten“, ist im Vertrag zu lesen.

Im Gebäudesektor sei die Weiterentwicklung und bedarfsgerechte Ausstattung der Förderung zu begrüßen, so der Effizienzverband Deneff. Um aber den Gebäudebestand auf Zielpfad zu bringen, seien verbindliche Mindeststandards für die energetisch schlechtesten Gebäude notwendig. Die EU-Kommission werde hierzu voraussichtlich im Dezember Vorschläge vorlegen. Die Deneff begrüßt daher das explizite Versprechen der Ampel-Parteien, diese Vorgaben zu unterstützen. Auf der EU-Ebene unterstützt die Koalition explizit das EU-Programm „Fit for 55“ und damit die Vorschläge der EU-Kommission im Gebäudesektor.

„Es geht jetzt darum, vorhandene und schnell umsetzbare Lösungen in die Breite zu bringen“, sagte Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff. „Energieeffizienz steht im Zentrum, wenn die Ampel die Ziele des Koalitionsvertrages erfüllen will. Denn nur so gelingt Klimaneutralität verlässlich und kosteneffizient.“

Das seit Monaten viel diskutierte Mieter-Vermieter-Dilemma will man nun offenbar auch angehen. Die neue Regierung will prüfen, wie schnell ein Umstieg auf die Teilwarmmiete gelingen könnte. Im Zuge dessen wird die Modernisierungsumlage für energetische Maßnahmen in diesem System aufgehen. Im Koalitionsvertrag steht dazu: „Wir wollen eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits erreichen. Wir wollen zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführen, das die Umlage des CO2-Preises nach BEHG regelt. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin beziehungsweise Mieter geteilt.“
 

Heidi Roider
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Donnerstag, 25.11.2021, 13:29 Uhr

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