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Enerige & Management > Recht - Nord Stream 2 muss Niederlage vor Gericht einstecken
Bild: aerogondo, Fotolia.com
RECHT:
Nord Stream 2 muss Niederlage vor Gericht einstecken
Der Betreiber der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist mit dem Vorhaben gescheitert, von bestimmten EU-Regeln freigestellt zu werden.
 
(dpa) - Um diese Befreiung durchzusetzen, war die Firma vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gezogen. Doch eine entsprechende Beschwerde wies das OLG am 25. August ab (Aktenzeichen VI-3 Kart 211/20 [V]). Damit unterliegt die Firma aktuellen EU-Regeln und muss ihr Geschäft entflechten. Eine weitreichende Bedeutung für die Öffentlichkeit hat das Urteil nicht - es ging zum Beispiel nicht darum, ob und wann die Pipeline in Betrieb genommen werden darf. 

Kern des Gerichtsstreits war die Frage, wann die Leitung, durch die russisches Erdgas nach Deutschland transportiert werden soll, als fertiggestellt gilt. Wäre dies vor dem 23. Mai 2019 gewesen, hätte Nord Stream 2 von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen können. Ab diesem Datum gilt eine geänderte EU-Gasrichtlinie, die unter anderem Vorgaben für die Entflechtung von Gaslieferanten und Pipelinebetreibern sowie bei der Kostenregulierung macht. 

Die Bundesnetzagentur hatte den Antrag der Nord Stream 2 AG auf eine Freistellung von der Regulierung abgelehnt. Aus ihrer Sicht war die Gasleitung bis Mai 2019 noch nicht fertiggestellt. Die Nord Stream 2 AG hingegen argumentierte, dass die Leitung aus wirtschaftlicher Sicht schon fertiggestellt gewesen sei. Damals seien bereits unumkehrbare Investitionsentscheidungen für das Milliardenprojekt gefallen oder bereits in der Umsetzung gewesen. 

Die Vorsitzende Richterin Anne-Christin Frister gab der Netzagentur Recht. Die Pipeline sei damals nicht vollständig errichtet und damit nicht im Sinne des Gesetzes fertiggestellt gewesen. Es gehe um "eine physisch vollständig errichtete oder nahezu vollständig errichtete Leitung". 

In der Auseinandersetzung kann die Nord Stream 2 AG noch vor den Bundesgerichtshof ziehen. Die Firma teilte mit, man werde die Gerichtsentscheidung auswerten und zu gegebener Zeit über die nächsten Schritte informieren. 
 

dpa
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Donnerstag, 26.08.2021, 11:20 Uhr

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