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Enerige & Management > Smart Meter - Positionspapier zu energiewirtschaftlich relevanten Daten
Quelle: Shutterstock / LeahKat
SMART METER:
Positionspapier zu energiewirtschaftlich relevanten Daten
Die Bundesnetzagentur hat den Begriff der „energiewirtschaftlich relevanten Daten“ beim Einsatz von Smart Metern konkretisiert.
 
Die Bundesnetzagentur hat ein Positionspapier herausgegeben, in dem erläutert wird, welche Kundendaten zwingend mittels intelligentem Zähler beziehungsweise Smart Meter Gateway an den Energieversorger übertragen werden müssen. Der Begriff der „energiewirtschaftlich relevanten Daten (ERD)“ spielt dabei eine zentrale Rolle.

„Mit der Veröffentlichung des vorliegenden Positionspapiers trägt die Bundesnetzagentur dem dringenden Bedürfnis im Energiemarkt nach einer Klärung der Frage, welche Daten als ERD einzustufen sind“, heißt es in dem Papier, das von den Beschlusskammern 6 und 7 veröffentlicht wurde. Es wird darin erläutert, welche Daten ausschließlich über das Smart Meter Gateway (SMGW) und die damit verbundene sichere Infrastruktur auszutauschen sind. Andere Daten gelten hingegen als „betriebliche Daten“.

Wie es weiter heißt, bezieht sich das Positionspapier nur auf die Weitergabe von Strom- und Gas-Daten mittels Smart Meter Gateway. Der Grund: Nach dem Energiewirtschaftsgesetz zählen Daten aus Messeinrichtungen für thermische Energie oder Kalt- und Warmwasser nicht zu den ERD. Wenn Mess-, Steuerungs- und Kommunikationseinrichtungen eines Strom- oder Gaskunden an ein Smart Meter Gateway angeschlossen sind, „dürfen ERD nur über das SM-PKI gesicherte WAN des SMGW übertragen werden.“ Die Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur (SM-PKI) ist für die erforderlichen Zertifikate zur gegenseitigen Authentisierung der Kommunikationspartner im Netzwerk (WAN) zuständig.

Als „energiewirtschaftlich relevanten Daten“ werden von der Bundesnetzagentur vor allem übertragene Daten eingestuft, die der
  • Abrechnung,
  • Bilanzierung,
  • Überwachung, Stabilisierung oder Störungsanalyse des Netzes und 
  • (potenziell) relevanten Einflussnahme auf den Netzzustand
dienen.

In dem Positionspapier werden zudem Beispiele für die Anwendung der „betrieblichen Daten“ genannt. Diese Daten können auch über weniger gesicherte Kanäle übermittelt werden, als die sensiblen ERD.

„Mit der Definition von besonders sensiblen Daten erfüllen wir unserem Auftrag zum Schutz von Verbraucherdaten“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Mit diesem Positionspapier will die Behörde dem Markt eine Orientierung zu dem "viel diskutierten" Themenkreis ERD geben. Allerdings: „Sie behält sich jedoch vor, das Positionspapier bei Bedarf in ein förmliches Festlegungsverfahren zu überführen“, heißt es dazu.

Das „Positionspapier zur Konkretisierung der Reichweite energiewirtschaftlich relevanter Mess- und Steuerungsvorgänge nach § 19 Absatz 2 MsbG“  kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
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Montag, 13.02.2023, 16:35 Uhr

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