• Kohleförderung steigt wieder
  • Endlich eine smarte Rohrkennzeichnung
  • Abscheiden und auffangen
  • Für mehr Solarparks auf Grünland und Seen
  • Anteil der Elektroautos am PKW-Bestand
  • Schwächelnde Erneuerbare treiben Strompreis nach oben
  • Thüringer Teag stellt hunderte Mitarbeitende ein
  • Prognose: Doppelt so viele neue Kilometer wie 2023
  • Wärmenetz mit PV und Hackschnitzeln in 900-Seelen-Ort fertig
  • Tübingen baut Solarthermie-Park fürs Fernwärme-Netz
KWK:
Rechteck: Antike Mythen und zukunftsfähige Energieerzeugung
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2009 hat seine erste Bewährungsprobe vor Gericht bestanden, erläutern Ulf Jacobshagen und Markus Kachel *.
 
Alles schien ganz einfach: Die Inhaberin eines Hotels betrieb seit dem Jahr 2004 eine kleine KWK-Anlage mit 10 kW elektrischer Leistung. Nach über 40 000 Benutzungsstunden entschied sie sich gegen eine Totalrevision der Anlage und für den Kauf einer neuen. Neue KWK-Anlagen werden grundsätzlich nach dem KWKG gefördert. Voraussetzung dafür ist eine Zulassung durch das...

 
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Freitag, 07.05.2010, 10:15 Uhr