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  • Betriebe können Klimainvestitionen nicht alleine stemmen
  • Stromautobahn-Bau unter der Elbe im Zeitplan
  • Zweiter Monat in Folge ohne negative Preise
  • VKU drängt nach Berliner Blackout auf nationale Reserve
  • PPA-Preise sinken zum Jahresende
  • Niedrige Gasspeicherstände sorgen für Sicherheitsdebatte
  • Trügerischer Trend
  • Neue Erdgasleitung ETL 182 kann gebaut werden
  • Öl von havarierter Windturbine sickert ins Erdreich
Enerige & Management > Recht - Rechteck: Blick zurück statt vorwärts
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
RECHT:
Rechteck: Blick zurück statt vorwärts
Bei der Evaluierung der Anreizregulierung für Verteilnetze zieht die Bundesnetzagentur aus Vergangenheitsdaten falsche Schlüsse, warnt Stefan Missling*.
 
Die Gestaltung der Energiewende ist ein zentrales Thema der aktuellen Legislaturperiode. Für 2015 ist eine Anpassung des regulatorischen Rahmens für Netzbetreiber vorgesehen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist gemäß § 33 ARegV verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2014 dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Bericht mit einer Evaluierung und Vorschlägen zur...

 
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Montag, 02.06.2014, 13:52 Uhr