RECHT:
RechtEck: Ist das schon Steuerhinterziehung?
Warum „Tax Compliance“ ein sinnvoller Baustein zur Einhaltung steuerlicher Regeln ist, erläutern Jürgen Gold, Michael Koch und Bernhard Groth*.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem sechsseitigen Schreiben vom 23. Mai 2016 den Anwendungserlass zu § 153 AO (Abgabenordnung, Berechtigung von Erklärungen) geändert. Wenn ein Steuerpflichtiger nachträglich erkennt, dass er eine
unrichtige oder unvollständige Steuererklärung eingereicht hat, wird er durch § 153 AO verpflichtet, dies unverzüglich...
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Mittwoch, 21.09.2016, 10:20 Uhr
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