• Stahlverband und BMWK über grünen Stahlstandard einig
  • DIW: Kohleausstieg lässt sich bis 2030 vorziehen
  • Parken unterm Sonnenkraftwerk
  • Zwei neue Vorstandsmitglieder bei Ista
  • Jetzt will Gemeinde LNG-Terminal auf Rügen vor Gericht stoppen
  • Schnell und effektiv Transparenz schaffen
  • Anzahl der Pkw-Neuzulassungen mit alternativen Antriebsarten
  • Rückgang der Erneuerbaren-Einspeisung hebt die Preise
  • 2023 fast 33 000 neue Ladesäulen in Deutschland gebaut
  • „Außerordentliches“ Ergebnis für Enervie im Jahr 2023
HINTERGRUND:
RechtEck: Neues zum Biogasabtausch
Neue Regelungen verbessern den Rechtsrahmen für den Biogasabtausch, wie Martin Altrock und Andreas Große* erläutern.
 
Gas aus Biomasse, kurz Biogas, muss nicht vor Ort zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt werden. Möglich und zulässig ist es auch, das Gas aufzubereiten und ins Erdgasnetz einzuspeisen. Wird dann an anderer Stelle eine im Wärmeäquivalent gleiche Menge Gas aus dem Gasnetz entnommen, gilt dieses Gas als Biogas (sogenannter Biogasabtausch). Auf diese Weise soll eine bessere Nutzung der...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2024 Energie & Management GmbH
Montag, 06.10.2008, 08:57 Uhr