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Enerige & Management > Regulierung - Rekordstrafe für unerlaubte Telefonwerbung
Bild: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Rekordstrafe für unerlaubte Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur hat erstmals das höchstmögliche Bußgeld von 300 000 Euro wegen rechtswidriger Werbeanrufe für Stromlieferverträge verhängt.
 
Rund 2 500 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) über Werbeanrufe des Versorgers Enrgy2day GmbH beschwert. Wie die Bonner Behörde mitteilte, haben sich die Anrufen den Angaben nach als Mitarbeiter des örtlichen Energieversorger ausgegeben oder behauptet, mit diesem zusammenzuarbeiten. Ziel der Kontaktaufnahme war es, die Verbraucher zum Wechsel des Stromlieferanten zu...

 
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Mittwoch, 02.08.2017, 15:12 Uhr