RECHT:
Rheinenergie bekommt erneut recht
Auch das Oberlandesgericht Köln hat der Rheinenergie recht gegeben und einen Antrag der Verbraucherzentrale auf Einstweilige Verfügung endgültig abgelehnt.
Das Oberlandesgericht Köln hat ebenso wie zuvor das Landgericht Köln entschieden, dass der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen
Verfügung gegen die Rheinenergie durch die Verbraucherzentrale NRW unbegründet ist. Damit ist dieses Verfahren gegen den Versorger
durch die Entscheidung eines sogenannten „Obergerichts“ beendet, heißt es in einer Mitteilung von Rheinenergie.
Hintergrund des von der Verbraucherzentrale gegen die Rheinenergie angestrengten Verfügungsverfahrens ist, dass das Unternehmen für eine große Zahl von Neukundinnen und Kunden höhere Preise angesetzt hatte, die um den Jahreswechsel plötzlich und unerwartet in die Grund- und Ersatzversorgung gekommen waren.
Das war nach Überzeugung des Landgerichts Köln aufgrund der geltenden Rechtslage möglich und statthaft. Dieser Auffassung ist das Oberlandesgericht Köln jetzt gefolgt. Für die vielen Hunderttausenden an Bestandskunden hatte das Unternehmen langfristig im voraus entsprechende Energiemengen beschafft und konnte dort die Preise stabil halten. Für die mehr als 25.000 neuen Kunden, die innerhalb weniger Tage in die Lieferverantwortung der Rheinenergie kamen, musste Energie zu aktuellen Börsen-Höchstpreisen nachgekauft werden. Diese Mehrkosten hat das Unternehmen an die neue Kundschaft weitergegeben.
Auslöser des Problems waren Energiediscounter, deren Geschäftsmodell bei steigenden Energiebeschaffungskosten nicht mehr funktionierte. Einige davon stellten daraufhin ohne Vorwarnung die Belieferung ihrer Kunden ein. Grundversorger wie die Rheinenergie mussten einspringen und diese Kunden zumindest vorübergehend aufnehmen.
Hintergrund des von der Verbraucherzentrale gegen die Rheinenergie angestrengten Verfügungsverfahrens ist, dass das Unternehmen für eine große Zahl von Neukundinnen und Kunden höhere Preise angesetzt hatte, die um den Jahreswechsel plötzlich und unerwartet in die Grund- und Ersatzversorgung gekommen waren.
Das war nach Überzeugung des Landgerichts Köln aufgrund der geltenden Rechtslage möglich und statthaft. Dieser Auffassung ist das Oberlandesgericht Köln jetzt gefolgt. Für die vielen Hunderttausenden an Bestandskunden hatte das Unternehmen langfristig im voraus entsprechende Energiemengen beschafft und konnte dort die Preise stabil halten. Für die mehr als 25.000 neuen Kunden, die innerhalb weniger Tage in die Lieferverantwortung der Rheinenergie kamen, musste Energie zu aktuellen Börsen-Höchstpreisen nachgekauft werden. Diese Mehrkosten hat das Unternehmen an die neue Kundschaft weitergegeben.
Auslöser des Problems waren Energiediscounter, deren Geschäftsmodell bei steigenden Energiebeschaffungskosten nicht mehr funktionierte. Einige davon stellten daraufhin ohne Vorwarnung die Belieferung ihrer Kunden ein. Grundversorger wie die Rheinenergie mussten einspringen und diese Kunden zumindest vorübergehend aufnehmen.
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Dienstag, 08.03.2022, 15:08 Uhr
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