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Schweiz: Streit um Durchleitung
Die Schweizer Wettbewerbskommission Weko prüft, ob die Elektra Baselland Liestal (EBL) der Watt-Gruppe unrechtmäßig die Stromdurchleitung verweigert.
 
EBL argumentiert, zuvor hätten sich die CKW, ein zur Watt-Gruppe gehöriges Unternehmen, in zwei Fällen geweigert, EBL-Strom durchzuleiten. Auf dieser Grundlage verwehre man nun selbst die Durchleitung. Ob das „Wie Du mir so ich Dir“ ein hinreichender Grund ist, muss die Weko nun klären.

 
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