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Tarifordnung wird angepasst
Vertreter des Wirtschaftsministeriums und der Energieaufsichtsbehörden der Länder diskutieren eine Anpassung der Bundestarifordnung Elektrizität und der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden an die Anforderungen des liberalisierten Marktes.
 
Auf eine Anfrage der FDP, wie die Regierung die Umsetzung der Unbundling-Vorschriften sichert, die eine Quersubventionierung unterbinden sollen, heißt es, Stromversorger müssten getrennte Konten für die Bereiche Erzeugung, Übertragung und Verteilung sowie für Aktivitäten außerhalb des Elektrizitätsbereichs führen. Die Übereinstimmung ihres Jahresabschlusses mit dieser Vorschrift des...

 
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Mittwoch, 04.04.2001, 15:36 Uhr