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WINDKRAFT ONSHORE:
Umweltminister versuchen Tiere und Turbinen zu versöhnen
Eine Sonderkonferenz der Umweltminister von Bund und Ländern verabschiedete einheitliche Artenschutzstandards, die wieder mehr Windkraftausbau ermöglichen sollen.
Die Umweltministerkonferenz am 11. Dezember beschloss einheitliche Artenschutzstandards zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren
von Windenergieanlagen. „Wir haben heute erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die Bewertung der Auswirkungen
von Windkraftanlagen auf Vögel beschlossen. Das schafft Klarheit und Vereinfachungen für antragstellende Firmen sowie Sicherheit
für Genehmigungsbehörden“, erklärte Priska Hinz (Grüne), hessische Umweltministerin als Vorsitzende der Konferenz.
Die Ausbauziele für Windenergie seien zuletzt ins Stocken geraten, unter anderem weil Genehmigungsbehörden in den Ländern Artenschutzbelange unterschiedlich bewertet haben, führte Hinz aus. Die Arbeit an Energiewende und Naturschutz müsse gemeinsam mit Umweltverbänden und Windenergiebranche fortgesetzt werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erinnerte: „Der zügige und beherzte Ausbau der Windenergie ist ein wesentlicher Pfeiler für den Klimaschutz und damit auch den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.“
Basis für Länderregelungen
Der Beschluss ermögliche nun ein rechtssicheres Vorgehen, das weiterhin den Artenschutz beim notwendigen Windenergieausbau berücksichtige, sagte Schulze. Das sei eine gute gemeinsame Basis, um nun die Länderregelungen entsprechend anzupassen, beziehungsweise erstmalig aufzustellen. „Ebenso ist mir wichtig, dass auch zum Repowering von Windenergieanlagen weitere Lösungsvorschläge gemeinsam mit allen Beteiligten entwickelt werden, um die Verfahren zu erleichtern“, ergänzte die Ministerin.
Die Umweltministerkonferenz hat einheitliche Methoden, geeignete und angemessene Schutzmaßnahmen und einen gemeinsamen Kriterienrahmen für kollisionsgefährdete Vogelarten beschlossen. Dadurch können Genehmigungsverfahren transparenter gestaltet und beschleunigt werden. Der Untersuchungsumfang kann hierdurch bedarfsgerecht reduziert werden.
Die Branche reagierte aber verhalten auf den Beschluss. „Der Knoten ist noch nicht durchgeschlagen“, sagten die Energieverbände BDEW, BEE, BNE, BWE, VDMA und VKU in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Verbände vermissen verbindliche Regeln
Aus Sicht der Verbände stelle der Beschluss der Umweltminister noch keinen praxistauglichen Prüfrahmen dar, damit leiste das Papier „keinen nennenswerten Beitrag“ dazu, die entscheidenden Hindernisse aus dem Weg zu räumen. „Der Ausbau der Windenergie an Land muss dringend beschleunigt werden, um die Klimaziele zu erreichen“, mahnen die Verbände. Seit Jahren bremsten eine unsichere Rechtslage und eine fehlende Standardisierung bei Artenschutzregelungen den Ausbau erheblich aus. Der bundesweite Flickenteppich an Vorgaben verunsichert Behörden, Vorhabenträger und Gerichte und führe zu einem insgesamt schleppenden Ausbau.
Leider verfehle das vorgelegte Papier den Zweck, den Windenergieausbau in Zukunft entscheidend zu erleichtern. Begrüßenswert sei jedoch, dass das Papier zumindest eine Öffnungsklausel für die von den Energieverbänden geforderten Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen (Probabilistik) enthält und dass sich die Länder verpflichten, nur restriktiv Gebrauch von der Abweichungsmöglichkeit bei der Liste der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten zu machen. „Trotzdem fehlen nach wie vor die dringend notwendigen, bundesweit einheitlichen Regelungen, die sich an der vorhandenen Rechtsprechung sowie festgelegten, wissenschaftlichen Kriterien orientieren“, kritisiert die Branche.
Arbeitsgruppe soll Details klären
Für den notwendigen Ausgleich zwischen wichtigen Naturschutzanliegen und dem zu beschleunigenden Ausbau der Windenergie brauche es zügig einen praxistauglichen Prüfrahmen, der Verlässlichkeit und Planbarkeit schafft. „Konkrete Vorschläge hierzu liegen vonseiten der Energiewirtschaft auf dem Tisch“, erklärten die Verbände.
Hoffnung setzen sie auf eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Verbände. Der heutige UMK-Beschluss lasse jedoch deutlich an Klarheit im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen, Struktur, Inhalte und Verbindlichkeit zu wünschen übrig. Aus Sicht der Energieverbände muss bald eine rechtsverbindliche Regelung gefunden werden, um Genehmigungsverfahren effektiv zu beschleunigen und die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie spürbar zu verbessern.
Die Ausbauziele für Windenergie seien zuletzt ins Stocken geraten, unter anderem weil Genehmigungsbehörden in den Ländern Artenschutzbelange unterschiedlich bewertet haben, führte Hinz aus. Die Arbeit an Energiewende und Naturschutz müsse gemeinsam mit Umweltverbänden und Windenergiebranche fortgesetzt werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erinnerte: „Der zügige und beherzte Ausbau der Windenergie ist ein wesentlicher Pfeiler für den Klimaschutz und damit auch den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.“
Basis für Länderregelungen
Der Beschluss ermögliche nun ein rechtssicheres Vorgehen, das weiterhin den Artenschutz beim notwendigen Windenergieausbau berücksichtige, sagte Schulze. Das sei eine gute gemeinsame Basis, um nun die Länderregelungen entsprechend anzupassen, beziehungsweise erstmalig aufzustellen. „Ebenso ist mir wichtig, dass auch zum Repowering von Windenergieanlagen weitere Lösungsvorschläge gemeinsam mit allen Beteiligten entwickelt werden, um die Verfahren zu erleichtern“, ergänzte die Ministerin.
Die Umweltministerkonferenz hat einheitliche Methoden, geeignete und angemessene Schutzmaßnahmen und einen gemeinsamen Kriterienrahmen für kollisionsgefährdete Vogelarten beschlossen. Dadurch können Genehmigungsverfahren transparenter gestaltet und beschleunigt werden. Der Untersuchungsumfang kann hierdurch bedarfsgerecht reduziert werden.
Die Branche reagierte aber verhalten auf den Beschluss. „Der Knoten ist noch nicht durchgeschlagen“, sagten die Energieverbände BDEW, BEE, BNE, BWE, VDMA und VKU in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Verbände vermissen verbindliche Regeln
Aus Sicht der Verbände stelle der Beschluss der Umweltminister noch keinen praxistauglichen Prüfrahmen dar, damit leiste das Papier „keinen nennenswerten Beitrag“ dazu, die entscheidenden Hindernisse aus dem Weg zu räumen. „Der Ausbau der Windenergie an Land muss dringend beschleunigt werden, um die Klimaziele zu erreichen“, mahnen die Verbände. Seit Jahren bremsten eine unsichere Rechtslage und eine fehlende Standardisierung bei Artenschutzregelungen den Ausbau erheblich aus. Der bundesweite Flickenteppich an Vorgaben verunsichert Behörden, Vorhabenträger und Gerichte und führe zu einem insgesamt schleppenden Ausbau.
Leider verfehle das vorgelegte Papier den Zweck, den Windenergieausbau in Zukunft entscheidend zu erleichtern. Begrüßenswert sei jedoch, dass das Papier zumindest eine Öffnungsklausel für die von den Energieverbänden geforderten Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen (Probabilistik) enthält und dass sich die Länder verpflichten, nur restriktiv Gebrauch von der Abweichungsmöglichkeit bei der Liste der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten zu machen. „Trotzdem fehlen nach wie vor die dringend notwendigen, bundesweit einheitlichen Regelungen, die sich an der vorhandenen Rechtsprechung sowie festgelegten, wissenschaftlichen Kriterien orientieren“, kritisiert die Branche.
Arbeitsgruppe soll Details klären
Für den notwendigen Ausgleich zwischen wichtigen Naturschutzanliegen und dem zu beschleunigenden Ausbau der Windenergie brauche es zügig einen praxistauglichen Prüfrahmen, der Verlässlichkeit und Planbarkeit schafft. „Konkrete Vorschläge hierzu liegen vonseiten der Energiewirtschaft auf dem Tisch“, erklärten die Verbände.
Hoffnung setzen sie auf eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Verbände. Der heutige UMK-Beschluss lasse jedoch deutlich an Klarheit im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen, Struktur, Inhalte und Verbindlichkeit zu wünschen übrig. Aus Sicht der Energieverbände muss bald eine rechtsverbindliche Regelung gefunden werden, um Genehmigungsverfahren effektiv zu beschleunigen und die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie spürbar zu verbessern.
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Freitag, 11.12.2020, 15:51 Uhr
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