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Enerige & Management > Windkraft Onshore - Unterzeichnung mit Ansage
Bild: Windenergieanlagen auf der Halbinsel Nordstrand vor Husum, Bild: Stadtwerke Husum
WINDKRAFT ONSHORE:
Unterzeichnung mit Ansage
Neue Regeln beim Ausschreibungsdesign werden der Windbranche hierzulande zu schaffen machen - was nicht ohne Folgen für den weiteren Ausbau an Land bleibt.
 
Dem Termin hat die Windbranche mit einem mulmigen Gefühl entgegen gesehen: Am 1. Februar um Mitternacht endet die erste diesjährige Ausschreibung für die Windkraft an Land. Mit einem Gebotsvolumen von 1.500 MW ist diese Auktion die bislang größte in der noch jungen Geschichte solcher Bieterrunden für die Förderung neuer Windenergie-Projekte im Binnenland.

Mit Blick auf die Beteiligung schwant Wolfram Axthelm nichts Gutes: „Diese Bieterrunde wird auf jeden Fall unterzeichnet sein“, deutete der Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie (BWE) auf einer Online-Konferenz in der vergangenen Woche an. Seine Bedenken kommen nicht von ungefähr: „Ich erwarte ein Volumen in Höhe von etwa 750 Megawatt, das in der Auktion offeriert werden könnte“, prognostiziert Jürgen Quentin von der Fachagentur Windenergie an Land mit Blick in das Marktstammdatenregister die potenzielle Gebotssituation. Quentin ist hierzulande der beste Kenner aller "Wind-Daten": „Sollten auch ältere Genehmigungen geboten werden, könnten es bis zu 1.000 Megawatt werden.“

Die drohende Unterzeichnung trübt die vorsichtige Aufbruchsstimmung für den diesjährigen Windkraftausbau, die die Windenergieverbände Ende Januar bei der Präsentation der 2020er Aufstellungszahlen noch verbreitet hatten.
Dass das Volumen dieser Gebotsrunde bei Weitem nicht ausgeschöpft wird, ist ein hausgemachter Fauxpas. 1.500 MW wurden bislang noch nie in einer Auktion ausgeschrieben. Der Blick ins Marktstammdatenregister zeigt, dass für ein so großes Volumen die erforderlichen Genehmigungen für neue Windturbinen fehlen. Was nicht verwundert, denn die letzte Bieterrunde am 1. Dezember liegt lediglich neun Wochen zurück, wenig Zeit für die Bewilligung von einer Vielzahl an Genehmigungsanträgen.

Und nicht nur das: Bei der ersten Bieterrunde in diesem Jahr konnten nur die Projekte teilnehmen, die bis 4. Januar ihre Genehmigung registriert hatten. In den Vorjahren hatten die Windmüller stets eine Woche mehr Zeit, um sich mit ihren Vorhaben für die anstehende Ausschreibung zu registrieren. Alles in allem haben die Rahmenbedingungen für dieses großes Gebotsvolumen überhaupt nicht gepasst, die drohende Unterzeichnung war absehbar.

Was aber – und das ist die eigentliche Krux – Auswirkungen auf den nächsten Gebotstermin am 1. Mai haben wird. Bei der jüngst verabschiedeten EEG-Novelle ist kurz vor Toresschluss – von der Windbranche völlig unerwartet – eine Regelung in den Gesetzestext gerutscht, die den weiteren Ausbau dämpfen wird. Denn die sogenannte endogene Mengensteuerung (so heißt dieser Mechanismus im Amtsdeutsch) sieht vor, dass die Bundesnetzagentur bei einer drohenden Unterzeichnung das ursprünglich bekanntgemachte Ausschreibungsvolumen kappen muss. Von diesem Mechanismus verspricht sich das Bundeswirtschaftsministerium, Ärger mit der EU-Kommission wegen Verletzung von Beihilferegeln zu vermeiden.

Auf die Windbranche hierzulande kommen schwere Zeiten zu; denn angesichts der Unterzeichnung am 1. Februar ist es sehr wahrscheinlich, dass das für den 1. Mai vorgesehene Auktionsvolumen (ebenfalls 1.500 MW) gekürzt werden muss. Um wie viel, hängt von der bis Anfang April neu genehmigten Leistung ab. Im letzten Jahr waren es in diesem Zeitraum rund 400 MW – also bei weitem keine 1.500 MW. Sollte sich ein ähnliches Niveau in diesem Frühjahr zeigen, müsste die Bundesnetzagentur bis Mitte April daraufhin das Volumen der Mai-Ausschreibung reduzieren – was mittelfristig Auswirkungen auf die neu installierter Windkraftleistung haben wird.

Der Energieverband BDEW hatte schon mehrmals die fatalen Folgen der endogen Mengensteuerung thematisiert und eine klare Forderung an die Bundesregierung adressiert: „Die Bundesregierung muss sich bei der anstehenden Überarbeitung der EU-Beihilferechtsrahmen dringend dafür einsetzen, dass die Erreichung der Klimaziele des European Green Deal und der daraus abgeleiteten nationalen Ziele tatsächlich ermöglicht wird.“

Ob es hilft, wird sich spätestens Ende des Jahres an der Zahl der bezuschlagten Windkraftprojekte zeigen.
 

Ralf Köpke
© 2024 Energie & Management GmbH
Montag, 01.02.2021, 16:39 Uhr

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