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Enerige & Management > Photovoltaik - Verordnung behindert gewerblichen Mieterstrom
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
PHOTOVOLTAIK:
Verordnung behindert gewerblichen Mieterstrom
Wenn Gewerbetreibende von ihrem Dach an andere Unternehmen PV-Strom verkaufen, ist das 100 Prozent klimaneutral. Die Mengen müssen faktisch trotzdem als Graustrom ausgewiesen werden.
 
Der Abwicklungsdienstleister Node Energy und der Photovoltaik-Projektierer WI Energy fordern vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), die Generierung von Grünstrom-Herkunftsnachweisen (HKN) in gewerblichen Mieterstrom-Modellen radikal zu vereinfachen, um den Strom als 100-prozentig klimaneutral ausweisen zu dürfen. Das sei derzeit nicht der Fall, teilten die beiden Unternehmen am 13. November mit.

Hintergrund nach ihrer Darstellung: Obwohl in solchen Mieterstrom-Beziehungen durch PV-Dachanlagenbesitzer 100 Prozent klimaneutraler Ökostrom erzeugt und an gewerbliche Nachbarn geliefert wird, gibt es dafür nicht ohne Weiteres HKN. Aber nur mit der entsprechenden Menge an HKN können der Verkäufer und die Käufer den Strom nach außen als 100-prozentigen Ökostrom kennzeichnen. Andernfalls müssen sie sich mit der Kennzeichnung als bundesdeutscher Graustrom-Mix mit dem überall gleichen EEG-geförderten Ökostrom-Anteil begnügen. Dass Unternehmen ihren Strombezug als grün bezeichnen dürfen, ist aber geradezu ein Haupttreiber für solche Mieterstrom-Modelle.

Bisher fordert Paragraf 12 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV) von jedem „Anlagenbetreiber“, dass er ein Umweltgutachten vorlegen muss, wenn er für bestimmte Strommengen HKN bekommen möchte. Wenn dagegen Netzbetreiber ungeförderte Grünstrom-Mengen melden, gelten niedrigere Anforderungen, erläutert ein Sprecher von Node Energy auf Nachfrage.

Mieterstrom-Mengen werden direkt vom Dach oder Firmengelände ohne Umweg übers Netz der allgemeinen Versorgung geliefert und entlasten damit sogar im Zweifel das Netz. Für gewerblichen Mieterstrom HKN zu bekommen, sei angesichts der Umweltgutachten „unrentabel“ und „nahezu aussichtslos“, erklären Node Energy und WI Energy.

Sie fordern, die Nachweisanforderungen auf das Niveau der Stromsteuer-Anmeldungen zurückzuschrauben. Hierfür reiche ein einfacher Nachweis der erzeugten Strommenge und eines geeichten Messsystems, so die Petenten. Die jetzige Regelung stamme noch aus dem alten zentralen Energiesystem.

Was auf der Agenda des Bundestages ist − und was nicht

Für den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Forderung allerdings gilt: Knapp vorbei ist auch daneben. Drei Tage vor der Aussendung der Pressemitteilung hatte der Bundestag am 10. November in letzter Lesung das „Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ verabschiedet, dessen Entwurf im BMWK erstellt worden war. 

Es stehen in dieser Woche zwar noch einige energierechtliche Themen auf der Plenar-Tagesordnung des Bundestages, doch die HkRNDV ist nicht dabei. Am 15. November wird über die EU-Gebäuderichtlinie und den Strukturwandel in den ostdeutschen Braunkohlerevieren beraten und am 16. November über Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze, das Bundes-Klimaanpassungsgesetz und die Preisbremsenverlängerungsverordnung.

Am 17. November steht kein energierechtliches Thema auf der Tagesordnung; weiter in die Zukunft ist die Tagesordnung noch nicht veröffentlicht. Danach gibt es nur noch zwei Sitzungswochen bis zur Weihnachtspause. Dass sich BMWK und Bundestag bis dahin noch an eine HkRNDV-Novelle machen, darf angesichts dessen als wenig wahrscheinlich gelten.

Node Energy und WI Energy beziffern die Zahl der betroffenen PV-Anlagen in gewerblichen Mieterstrom-Modellen auf mehr als 1.000. Node Energy erledigt nach eigenen Angaben bei mehr als 240 Kunden mit einem Mieterstrom-Projektvolumen von mehr als 100 MW mit seiner selbstgestrickten Software-as-a-Service die energiewirtschaftliche und steuerrechtliche Abwicklung im Hintergrund.
 

Georg Eble
Redakteur
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Montag, 13.11.2023, 16:52 Uhr

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