
Bild: Shutterstock
RECHT:
Versorger wollen Eon-RWE-Deal verhindern
Mehrere deutsche Energieunternehmen gehen mit einer Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht gegen die Genehmigung des Eon-RWE-Deals durch die Kommission vor.
„Die Mainova AG hat heute gegen den geplanten Zusammenschluss von RWE und Eon Klage beim Europäischen Gericht eingereicht“,
heißt es in Mitteilung des Unternehmens vom 27. Mai. Der Versorger aus Frankfurter will damit mit anderen Unternehmen die
Freigabe der Kommission zu dem Geschäft im vergangenen Jahr gerichtlich überprüfen lassen. Die Begründung: „Mit der Fusion
wird der ohnehin fragile Wettbewerb in der Erzeugung erheblich eingeschränkt.“
Die kommunalen Unternehmen Eins (Chemnitz), Enercity (Hannover), GGEW (Bensheim), EVH (Halle), Teag (Erfurt) sowie der Energieverbund Dresden, die Leipziger Stadtwerke, die Mainova und die Stadtwerke Frankfurt, die Stadtwerke Hameln sowie die Naturstrom AG haben sich zu dem Verfahren zusammengetan. „Mit der Freigabe der Fusion im Februar und September 2019 in drei Akten machen die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt den Weg frei für zwei nationale Champions zu Lasten des Mittelstandes.“
Zerschlagung von Innogy im Mittelpunkt
Dagegen wolle man sich nun wehren. Der Wettbewerb im Energiemarkt soll erhalten bleiben. Der Kommission werfen die Unternehmen vor, sich über die massiven Bedenken von Marktteilnehmern „ohne ausreichende Abwägung hinweggesetzt“ zu haben. Die Kommission habe es zudem nicht für nötig befunden, wirksame Auflagen zum Schutz des Wettbewerbs und der Kunden anzuordnen. Darum „halten wir es für geboten, gegen die Fusionsfreigabe den Rechtsweg einzuschlagen.“
RWE und Eon haben ihren Deal im März 2018 bekannt gegeben. Kern war die Zerschlagung der RWE-Tochter Innogy, deren Vertriebs- und Netzgeschäft von Eon übernommen wurde. RWE bekam im Gegenzug das Erzeugungsgeschäft mit erneuerbaren Energien von Eon und zudem Anteile an dem Versorger. Bereits im Juli 2019 hatten verschiedene Unternehmen angekündigt, eine mögliche Zustimmung der EU-Kommission gerichtlich prüfen zu lassen. Im September kam dann trotzdem das finale Go aus Brüssel.
Dass es nun so lange gedauert hat, bis die Versorger die Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht im Luxemburg einreichen konnten, lag laut Unternehmen daran, dass die Freigabeentscheidung erst im März veröffentlicht wurde. Vertreten werden die Unternehmen von der Kanzlei Becker Büttner Held.
Die kommunalen Unternehmen Eins (Chemnitz), Enercity (Hannover), GGEW (Bensheim), EVH (Halle), Teag (Erfurt) sowie der Energieverbund Dresden, die Leipziger Stadtwerke, die Mainova und die Stadtwerke Frankfurt, die Stadtwerke Hameln sowie die Naturstrom AG haben sich zu dem Verfahren zusammengetan. „Mit der Freigabe der Fusion im Februar und September 2019 in drei Akten machen die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt den Weg frei für zwei nationale Champions zu Lasten des Mittelstandes.“
Zerschlagung von Innogy im Mittelpunkt
Dagegen wolle man sich nun wehren. Der Wettbewerb im Energiemarkt soll erhalten bleiben. Der Kommission werfen die Unternehmen vor, sich über die massiven Bedenken von Marktteilnehmern „ohne ausreichende Abwägung hinweggesetzt“ zu haben. Die Kommission habe es zudem nicht für nötig befunden, wirksame Auflagen zum Schutz des Wettbewerbs und der Kunden anzuordnen. Darum „halten wir es für geboten, gegen die Fusionsfreigabe den Rechtsweg einzuschlagen.“
RWE und Eon haben ihren Deal im März 2018 bekannt gegeben. Kern war die Zerschlagung der RWE-Tochter Innogy, deren Vertriebs- und Netzgeschäft von Eon übernommen wurde. RWE bekam im Gegenzug das Erzeugungsgeschäft mit erneuerbaren Energien von Eon und zudem Anteile an dem Versorger. Bereits im Juli 2019 hatten verschiedene Unternehmen angekündigt, eine mögliche Zustimmung der EU-Kommission gerichtlich prüfen zu lassen. Im September kam dann trotzdem das finale Go aus Brüssel.
Dass es nun so lange gedauert hat, bis die Versorger die Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht im Luxemburg einreichen konnten, lag laut Unternehmen daran, dass die Freigabeentscheidung erst im März veröffentlicht wurde. Vertreten werden die Unternehmen von der Kanzlei Becker Büttner Held.
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2021 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 27.05.2020, 15:11 Uhr
Mittwoch, 27.05.2020, 15:11 Uhr