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Enerige & Management > Wärme - Zweite Stufe des BEG tritt in Kraft
Bild: Fotolia/Ralf Kalytta
WÄRME:
Zweite Stufe des BEG tritt in Kraft
Die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) tritt am 1. Juli in Kraft.
 
Es gibt mit dieser zweiten Stufe nun auch Zuschussvarianten für Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäude. Energetische Maßnahmen bei der Sanierung und dem Neubau von Nichtwohngebäuden werden vom Bund künftig mit bis zu 50 % Förderung unterstützt. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Ab Juli erhöhen sich die Fördersätze für Gesamtsanierungen. Künftig sind sie außerdem auch als reiner Investitionszuschuss abrufbar. Die BEG unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen mit Fördergeldern für Dämmmaßnahmen, Fenstertausch, energieeffiziente Beleuchtungssysteme, Lüftungsanlagen sowie neue Heizungen in Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäuden.

Die erste Stufe war bereits im Januar in Kraft getreten und umfasst die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen. Mit der BEG erhöht der Bund die Förderung für Nichtwohngebäude und gleicht sie an die für Wohngebäude an. Ein Beispiel: Wird ein Verwaltungsgebäude mit 2.200 Quadratmetern für 2 Mio. Euro komplett saniert, übernimmt der Staat davon nun bis zu 1 Mio. Euro – 450.000 Euro mehr als bislang.

Förderfähig sind Gesamtsanierungen und Einzelmaßnahmen bei Bestandsgebäuden, die schrittweise umgesetzt werden. Zu verbesserten Fördersätzen kommen erhöhte Fördermittel für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Unternehmen und Kommunen müssen außerdem nicht mehr zwingend einen Kredit aufnehmen, um an Fördergelder in Form von Tilgungszuschüssen zu gelangen. Sie können ab Juli stattdessen auch einen Investitionszuschuss beantragen und den Rest der Investition aus Eigenmitteln tätigen.

Fördersätze für Gesamtsanierungen deutlich erhöht

Die einzelnen Förderbedingungen haben sich verbessert, insbesondere für Gesamtsanierungen: Die drei Standards für Effizienzgebäude Denkmalschutz, Effizienzgebäude 100 und Effizienzgebäude 70 werden jeweils um 7,5 Prozentpunkte bessergestellt. Die Förderung liegt bei diesen Stufen nun zwischen 25 und 35 % Investitionszuschuss oder Tilgungszuschuss beim Kredit. Gebäudesanierer erhalten für die beiden neuen Effizienzgebäudestandards 55 und 40 sogar 40 beziehungsweise 45 % Zuschuss. Hinzu kommt ein möglicher Bonus. Die förderfähigen Kosten steigen um 5 Mio. auf 30 Mio. Euro.

Die Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz eröffnet den Zugang zu weiterem Fördergeld: Für eine qualifizierte Baubegleitung gewährt der Staat Zuschüsse in Höhe von 50 % der Kosten. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt bis zu 40.000 Euro pro Vorhaben. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt.

Für Bestandsgebäude sind auch energetische Einzelmaßnahmen förderfähig. Hier gab es bereits im Januar 2021 einige Änderungen: Die förderfähigen Kosten sind von 25 auf 15 Mio. Euro gesunken. Statt bis zu 200 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche sind jedoch nun maximal 1.000 Euro anrechenbar. Für Gebäude unter 75.000 Quadratmeter Nettogrundfläche bedeutet das eine bessere Förderung.

Die Fördersätze für die einzelnen Maßnahmen sind gleich geblieben. Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinanderfolgende Jahre hinweg beantragt werden. Antragsberechtigt für die Förderung von Einzelmaßnahmen und Gesamtsanierungen sind unter anderem neben den Eigentümern auch Pächter oder Mieter sowie Contractoren.

Die Bundesregierung hat die bestehenden Programme zur energetischen Gebäudesanierung zum Anfang dieses Jahres zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt.
 

Heidi Roider
Redakteurin und Chefin vom Dienst
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Dienstag, 22.06.2021, 11:23 Uhr

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