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Enerige & Management > Österreich - Klimapolitik: Forderung nach "wirkungsorientiertem" Finanzausgleich
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ÖSTERREICH:
Klimapolitik: Forderung nach "wirkungsorientiertem" Finanzausgleich
Laut Wirtschaftsforschern sollte der Bund die Zuteilung von Mitteln an die Länder und Gemeinden an deren Beiträgen zum Erreichen klima- und energiepolitischer Ziele ausrichten.
 
Österreich sollte seinen Finanzausgleich zwischen dem Bund sowie den Bundesländern und Gemeinden an ihren Beiträgen zum Erreichen der klima- und energiepolitischen Ziele ausrichten, fordert der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). Grob gesprochen, müssten laut dem EEÖ die Ziele des Bundes auf die Länder und in der Folge auf die Kommunen heruntergebrochen werden. Diesen entsprechend sollte der Bund die Mittel im Finanzausgleich unter Berücksichtigung der unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten auf die Länder und Gemeinden verteilen. Ein Monitoringsystem hätte sicherzustellen, dass diese ihre Ziele erreichen. Tun sie dies nicht, müssten sie mit Kürzungen der Zuwendungen aus dem Finanzausgleich rechnen.

Der EEÖ stützt seine Forderungen nach einem solchen klima- und energiepolitisch "wirkungsorientierten" Finanzausgleich auf eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo). Präsentiert wurde diese von EEÖ-Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig sowie den Wifo-Fachleuten Margit Schratzenstaller und Hans Pitlik am 14. Juni. Prechtl-Grundnig konstatierte, grundsätzlich sei zwischen den Gebietskörperschaften konsensuell, "dass Österreich eine möglichst unabhängige, stabile und saubere Energieversorgung braucht." Dies müsse nun eben auch im Finanzausgleich seinen Niederschlag finden. Das Problem: Die Verhandlungen über die nächste Finanzausgleichs-Periode, die am 1. Januar 2024 beginnt, sind in vollem Gange. Somit ist die Zeit für eine grundlegende Umgestaltung des derzeitigen Systems aller Wahrscheinlichkeit nach zu knapp. Daher empfiehlt das Wifo ein stufenweises Vorgehen, für das laut Pitlik ein "Fahrplan" entwickelt werden müsste. Für die Zeit ab 2024 sollten Instrumente wie Zweckzuschüsse sowie verfassungsrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern ("15a-Vereinbarungen") an klimapolitischen Zielsetzungen ausgerichtet werden. Überdies wäre das Berichtswesen zu den umwelt- und klimarelevanten Maßnahmen im Finanzausgleich zu verbessern. "Im Moment wissen wir nicht einmal, wie viel an potenziell klimaschädlichen Subventionen die Länder vergeben", erläuterte Schratzenstaller.

Im kommenden Jahr wären dem Wifo zufolge zwei Arbeitsgruppen zwischen den Gebietskörperschaften einzurichten. Eine davon sollte Maßnahmen erarbeiten, um deren jeweilige klimarelevanten Ausgaben und Förderungen besser zu koordinieren. Die andere hätte die Aufgabe, eine "Klima-Governance" vorzubereiten, mit anderen Worten, eine institutionalisierte Abstimmung von Bund, Ländern und Gemeinden hinsichtlich ihrer klimapolitischen Ziele und Maßnahmen. Ab etwa 2026 sollte der "wirkungsorientierte Finanzausgleich" greifen.

Indikatoren und Monitoringsystem

Von maßgeblicher Bedeutung wäre die Etablierung tauglicher Indikatoren für die Mittelvergabe sowie die Schaffung des Monitoringsystems. Auf die Frage der Redaktion nach den diesbezüglichen Vorstellungen des Wifo konstatierte Pitlik sinngemäß, solche Überlegungen anzustellen, sei nicht Teil der Studie gewesen. Hinsichtlich der Indikatoren ist ihm zufolge indessen klar, dass die Verteilung der Mittel aus dem Finanzausgleich nicht mehr, wie derzeit, nach der Bevölkerungsstärke der Bundesländer erfolgen kann. Unter anderem könnte es darum gehen, "wie viel Treibhausgasemissionen ein Bundesland reduziert, wie viel erneuerbare Energie es ausgebaut hat, und wie energieeffizient es ist", hieß es in einer Aussendung des EEÖ und des Wifo.

Das Monitoring wiederum ist laut Pitlik letzten Endes eine Aufgabe der für die Klima- und Energiepolitik zuständigen Ministerien, vom Energie- über das Landwirtschafts- bis zum Konsumentenschutzressort. Und selbstverständlich müsse auch das Finanzministerium eingebunden werden.

Klimaschutzgesetz als Basis

Die Basis für die Festlegung der Klimaziele wäre laut Prechtl-Grundnig, Schratzenstaller und Pitlik ein Gesetz, dessen Zustandekommen alles andere als sicher ist: das Klimaschutzgesetz, hinsichtlich dessen sich die im Bund regierende Koalition zwischen den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und den Grünen alles andere als einig ist. Die Grünen möchten das im Regierungsabkommen vereinbarte Gesetz vor dem Ende der Legislaturperiode im Herbst 2024 unter Dach und Fach bringen. Die ÖVP hält dieses dagegen für wenig sinnvoll und setzt stattdessen eher auf Gesetze zu einzelnen klima- und energiepolitischen Themen.

Allerdings ist die Koalition mit dem Problem konfrontiert, dass Bundesgesetze, die in die Kompetenzen der Länder eingreifen, nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden können. Wie berichtet, lehnen dies die Frage kommenden Oppositionsparteien, die Sozialdemokraten (SPÖ) und die Freiheitlichen (FPÖ), ab. Die SPÖ will Maßnahmen gegen die Inflation erzwingen. Die FPÖ hält die Klima- und Energiepolitik der Regierung für grundsätzlich falsch.
 

Klaus Fischer
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Mittwoch, 14.06.2023, 14:42 Uhr

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