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Enerige & Management > Schleswig-Holstein - Mehr Anreize für Photovoltaik auf Privatdächern
Bild: Fotolia, Rene Grycner
SCHLESWIG-HOLSTEIN:
Mehr Anreize für Photovoltaik auf Privatdächern
Schleswig-Holstein spitzt sein Programm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" auf die Förderung von Batteriespeichern zu und will so mehr Anreize für Solar-Dachanlagen schaffen.
 
Für das Landesumweltministerium gehören Batteriespeicher neben Ladepunkten für E-Autos zu den "beliebtesten klimafreundlichen Anschaffungen in Schleswig-Holstein". Seit Juni 2020 unterstützt es mit seinem Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" private Investitionen in den Klimaschutz. Mehr als 5.200 Anträge seien insgesamt dafür eingegangen, davon 1.454 allein für die Förderung von Batteriespeichern im vergangenen Jahr. 

Jetzt will das Ministerium eigenem Bekunden nach das erfolgreiche Förderprogramm fortsetzen − ausschließlich für Batteriespeicher.

"Die Resonanz auf unser Förderprogramm war überwältigend", so Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne). "Viele Menschen in Schleswig-Holstein haben mit unserer Unterstützung in den Klimaschutz investiert. Mit der neuen Speicherförderung wollen wir zusätzliche Anreize für mehr Photovoltiak auf Privatdächern schaffen." Ein Batteriespeicher ermögliche, dass auch in den Abend- und Nachtstunden, in denen die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach keinen Strom produziert, der eigene Strom verbraucht werden kann. Die Betreiber können so einen größeren Teil ihres Energiebedarfs mithilfe der Solaranlage abdecken.

Was sich bei der Antragsstellung geändert hat

2,5 Mio. Euro umfasst das Budget des neuen Förderprogramms für Batteriespeicher. Es richtet sich an Privatpersonen, aber auch an Kleinst- und Kleinunternehmen. Wie das Ministerium mitteilt, können diese seit dem 18. Januar 2021 ein Antrag auf Förderung von Batteriespeichern stellen.

Zwei Bedingungen für eine Antragsstellung stellt das Umweltministerium allerdings: Zum einen fördert es Batteriespeicher erst dann, wenn der Antragssteller eine auf regenerative Energien basierende, neue Stromerzeugungsanlage vorweisen kann. Diese sollte nicht vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen worden sein, heißt es vonseiten des Umweltministeriums. 

Zum anderen muss der Antragssteller, anders als im bisherigen Programm, ein Angebot für einen Speicher einholen und dieses vorlegen. Erst im Anschluss daran könne eine Förderung beantragt werden. Entgegen dem bisherigen Prozedere darf mit einer Installation demnach erst beginnen, wer bereits einen Förderbescheid erhalten hat.

Die Fördersumme setzt sich zusammen aus einem Zuschuss zu den Installationskosten und einem Förderbetrag für die Kapazität des Batteriespeichers. Die maximale Förderhöhe beträgt laut Ministerium 2.200 Euro.
 

Davina Spohn
Redakteurin
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Mittwoch, 20.01.2021, 12:10 Uhr

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