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Enerige & Management > Photovoltaik - Wirtschaftsministerium will PV-Ausbautempo verdreifachen
Quelle: Fotolia / KB3
PHOTOVOLTAIK:
Wirtschaftsministerium will PV-Ausbautempo verdreifachen
Das Wirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf zum Ausbau der Solarenergie zur interministeriellen Abstimmung vorgelegt. Die Verbände BSW und BNE sehen Fortschritte und Defizite.
 
Mit dem Solarpaket-I-Gesetz, dessen Referentenentwurf das Wirtschaftsministerium (BMWi) am 26. Juni vorlegte, sollen Hemmnisse für den Photovoltaikausbau abgebaut werden. Das soll dazu beitragen, die gesetzlichen Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen.

Konkret sollen bis 2030 215.000 MW an installierter Photovoltaik-Leistung geschaffen werden. Der jährliche Ausbau muss daher laut Ministerium von rund 7.000 MW auf 22.000 MW verdreifacht werden. Die Photovoltaik ist dem Wirtschaftsministerium zufolge "einer der günstigsten Energieträger" und wichtige Energiequelle im klimaneutralen Stromsystem. Dies sei wichtig für das Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, so das Ministerium.

Mit dem sogenannten "Solarpaket I" soll der Zubau an Photovoltaik-Anlagen jeweils zur Hälfte auf Dach- und auf Freiflächenanlagen aufgeteilt werden. Das Kabinett soll laut Ministerium das Gesetzespaket im Sommer beschließen. Das Bundeswirtschaftsministerium plant obendrein ein "Solarpaket II", um den Solarausbau noch weiter voranzubringen.

Beifall aus der Solarbranche

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßte die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums im Solarpaket I. Zugangsbarrieren zu Stromnetzen und geeigneten Standortflächen für Solarparks müssten nun schnell abgebaut und gestiegene Kapitalkosten abgefedert werden. Dies seien wichtige Voraussetzungen dafür, die in Deutschland installierte Solarstromleistung bis zum Jahr 2030 zu verdreifachen, wie von der Ampelkoalition beabsichtigt.

„Mit dem Solarpaket wird Dach-PV wesentlich einfacher und noch attraktiver. Im Bereich der Freiflächen-PV sind die Maßnahmen allerdings noch dünn“, mit diesen Worten kommentierte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE), das Solarpaket 1. Das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sei eine „echte Revolution“, so der BNE. Dadurch stehe die Eigentümerstruktur der Gebäude dezentralen Energiekonzepten nicht mehr im Weg.

Sowohl Eigentümer als auch gewerbliche und private Mieter könnten künftig von Photovoltaikanlagen am Gebäude profitieren, sei es durch den einfachen Strombezug aus der PV-Anlage oder durch die neue "Gemeinschaftliche Versorgung" der Wärmepumpe aus eigener Erzeugung, so Busch. Zudem werde die Installation von zwei Anlagen auf einem Gebäude vereinfacht. Es werde auch wesentlich unkomplizierter, Solarstrom aus kleineren Anlagen zu vermarkten.

Netzanschluss von PV-Anlagen beschleunigen

Die Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung zu übermitteln. „So kann verhindert werden, dass Anschlüsse unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt werden“, erklärte Busch. Eigenverbrauchsanlagen bis 400 kW können laut Gesetzentwurf freiwillig auf EEG-Zahlungen für ihre Überschusseinspeisung verzichten. Damit seien sie unbürokratischer zu errichten und könnten auch etwaige Probleme aufgrund des Doppelförderverbots umgehen. Bei größeren Anlagen über 100 kW mit hohen Eigenversorgungs-Anteilen stehe es künftig frei, ob die Betreiber in die Direktvermarktung gehen.

Für Freiflächen-PV werde das Wegerecht für Anschlussleitungen vereinfacht, was den Ausbau deutlich beschleunigen werde, erwartet der BNE. Offen seien noch die Definition der Biodiversitäts-PV im EEG und Änderungen im Agrarrecht. Bei der Kommunalbeteiligung an Solarparks brauche es Klarheit, wie mit Speichern oder Redispatch-Menge umzugehen ist.
 

Silvia Rausch-Becker und Susanne Harmsen
© 2024 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 29.06.2023, 12:19 Uhr

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