• Düsseldorf verlängert mit Vorständin und Arbeitsdirektorin
  • Experten fordern Grundgesetz-Änderung für mehr Klimaschutz
  • Renaissance der Diesel-Busse durch knappe Kassen
  • Wer zahlt für den Netzumbau?
  • Das „Forum Systemstabilität“ nimmt die Arbeit auf
  • Elektromobilitäts-Verband trennt sich von Gründer Kurt Sigl
  • DWV legt „Fahrplan“ zum Hochlauf der H2-Wirtschaft vor
  • Insolventer deutscher PV-Vertrieb Eigensonne ist gerettet
  • Windkraft knackt weltweit die 1 Million MW
  • E-Mobilität skurril: Wenn das Laden zum „Parkverstoß“ wird
Enerige & Management > Politik - Das Wichtigste zum Gebäudeenergiegesetz
Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde
POLITIK:
Das Wichtigste zum Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November in Kraft. Die wichtigsten Fakten im Überblick.
 
Das Gebäudeenergiegesetz, das nach monatelangen Verhandlungen, im Sommer vom Bundestag verabschiedet wurde, ist seit dem 1. November in Kraft. Es ist vor allem ein Zusammenziehen mehrerer Gesetze und Verordnungen. Der Gesetzgeber wollte vor allem das „Nebeneinander von Regelwerken“ beenden.

Das GEG fasst nun folgende energierechtliche Regelwerke zusammen: Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV), das bislang bau- und anlagentechnische Anforderungen an Gebäude enthielt. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bestimmte, dass bei neuen Gebäuden sowie bei Bestandsgebäuden der öffentlichen Hand erneuerbare Energien zu Wärmezwecken in einem festgelegten Umfang zu nutzen sind. Diese Gesetze werden nun vom GEG abgelöst.

Außerdem wurden mit dem GEG die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert.

„Die Zusammenlegung ist aus unserer Sicht positiv“, sagt Claas Marquardt, Key Account Manager Wohnungswirtschaft bei EWE Vertrieb. Mit dem GEG sei eine gute Grundlage für Investitionen geschaffen worden. Außerdem begrüßt der Fachmann, dass der öffentlichen Hand im neuen GEG eine Vorbildfunktion zugewiesen wird. „Abhängig ist der Investitionsschub allerdings von diversen Rahmenbedingungen, wie der aktuell teils angespannten wirtschaftlichen Situation durch die Corona-Pandemie. Wir müssen abwarten, wie sich die Investitionssituation in den nächsten Monaten und Jahren entwickelt“, sagt Marquardt.

Zentrale Fakten des neuen GEG:
  • Die Methode zur Ermittlung der Primärenergiefaktoren wurde beibehalten.
     
  • Nach dem neuen GEG darf Strom aus erneuerbaren Energien auf den Primärenergiebedarf eines neu errichteten Gebäudes angerechnet werden, erklärt zum Beispiel die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Das gilt – anders als bisher nach dem EEWärmeG – für den gebäudenah erzeugten erneuerbaren Strom, so BBH.
     
  • Das GEG nimmt erstmals biogenes Flüssiggas, kurz Bio-LPG, als Energie-Alternative für Neubauten auf. Kombiniert mit konventioneller Brennwerttechnik erfüllt biogenes Flüssiggas nun die im Neubau vorgeschriebenen Nutzungspflichten für erneuerbare Energien.
     
  • Zudem sieht das GEG eine Quartierlösung vor: Bauherren oder Gebäudeeigentümer können über eine gemeinsame Versorgung ihrer Gebäude mit Wärme oder Kälte gemeinsam eine Lösung finden, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
     
  • Ferner bietet laut den Informationen der Kanzlei BBH die Innovationsklausel Flexibilisierung: Anstelle die Anforderungen an den Primärenergiebedarf über die Primärenergiefaktoren nachzuweisen, ist die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften über ein auf Treibhausgas-Emissionen ausgerichtetes System nachzuweisen.
     
  • Das GEG sieht zudem ein Verbot von Heizkesseln vor, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoff laufen und vor dem 1. Januar 1991 in Betrieb genommen wurden. Sie dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Zudem gibt es Verbotsklauseln für Öl- und Kohleheizungen. „Im Grundsatz dürfen mit Heizöl und festen Brennstoffen betriebene Kessel ab 2026 nicht mehr neu in Betrieb genommen werden“, erklärt die Kanzlei GSK Stockmann.
 Neubau zu stark im Fokus

Aus Sicht der EWE beispielsweise wurde der Gebäudebestand im GEG nicht ausreichend berücksichtigt. „Primär stehen Neubauziele im Fokus des Gesetzes“, sagt Marquardt. „Es fehlen Anreize für Modernisierung und Sanierung, um diese maßgeblich voranzutreiben und um Energie und damit auch CO2 in großem Stil einzusparen.“

Auch die Quartierkonzepte hätten seiner Ansicht nach eine stärkere Berücksichtigung finden können. Marquardt: „Eine lokale Zentralisierung der Wärmeversorgung trägt immer auch zu Ressourcenschonung bei, sowohl beim Einsatz von Technik als auch beim Energieverbrauch. Vor allem beim Einsatz hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen, können sehr geringe Primärenergiefaktoren erreicht werden.“ Nicht nur in Quartieren, sondern auch im Mehrfamilienhaus-Bereich sollten daher KWK-basierte Wärmelösungen immer vor Einzelanwendungen angewendet werden.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)  in der aktuellen Fassung sowie weitere Informationen dazu finden sich auf der Inernetseite des Bundesbauministeriums.
 

Heidi Roider
Redakteurin und Chefin vom Dienst
+49 (0) 8152 9311 28
eMail
facebook
© 2024 Energie & Management GmbH
Freitag, 13.11.2020, 13:06 Uhr

Mehr zum Thema