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Enerige & Management > Wärme - Gebäudeenergiegesetz geht auf die Zielgerade
Quelle: Fotolia / Ralf Kalytta
WÄRME:
Gebäudeenergiegesetz geht auf die Zielgerade
Nach erneuten Abstimmungen zwischen den Fraktionsspitzen der Ampelkoalition könnte das Heizungsgesetz doch noch vor der Parlamentarischen Sommerpause den Bundestag passieren.
 
In einer Nachtsitzung zum 27. Juni haben die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP offene Punkte beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) geklärt. Diese müssen nun in den Gesetzesentwurf übertragen werden. Das Gesetz soll einer kommunalen Wärmeplanung folgen, für die das Gesetz aber erst nach der Sommerpause beschlossen wird. Damit sollen Hauseigentümer bis 2026 in Großstädten, bis 2028 auch in kleineren Kommunen erfahren, welche Wärmelösungen für sie infrage kommen.

Das kann der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz sein, erneuerbares Gas im vorhandenen Netz oder eine separate Lösung wie erneuerbare Energieerzeugung am Haus oder eine elektrische Wärmepumpe. Ziel ist die Ablösung fossiler Brennstoffe fürs Heizen bis spätestens 2045 zur Einhaltung der Klimaschutzziele. In Neubaugebieten sollen die Regelungen des GEG schon ab Januar 2024 gelten. Dort darf nur eine Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden, dazu zählen auch solare Wärme, Geothermie oder Biomasse.

Weitere Stationen des GEG

Der Gesetzentwurf soll in einer Sondersitzung des Energieausschusses des Bundestages am 3. Juli eine zweite Anhörung erfahren. Bis zum 30. Juni soll dem Ausschuss dafür ein geänderter Gesetzestext vorliegen. Geht hier alles glatt, könnte das Gesetz an den letzten Sitzungstagen vor der Sommerpause, sprich vor dem 7. Juli, noch den Bundestag passieren. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zeigte sich diesbezüglich optimistisch. Auch FDP-Chef Christian Lindner sieht die Hindernisse ausgeräumt. Allerdings wird es das Gesetz wohl nicht mehr vor der Sommerpause durch den Bundesrat schaffen.
  Die oppositionelle Unionsfraktion hatte dagegen gefordert, das Gesetz erst im Herbst in Kombination mit der kommunalen Wärmeplanung zu beschließen. Lorenz Gösta Beutin, stellvertretender Parteivorsitzender der Linken, kritisierte die Beschlüsse als unsozial. Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen würden besonders stark belastet, monierte er. Er forderte eine einkommensabhängige Förderung mit voller Kostenübernahme für Geringverdiener. Auch die vereinbarte Modernisierungsumlage dürfe in dieser Form nicht kommen, weil sie die explodierenden Mieten weiter in die Höhe treibt, schloss Gösta Beutin.

Änderungen am ursprünglichen GEG-Entwurf
  • Konkretisiert wurden die Pläne für eine weitere Modernisierungsumlage. Die Fraktionsspitzen einigten sich darauf, dass die Modernisierungsumlage für energetische Sanierung und Heizungswechsel auf 10 Prozent erhöht werden kann, sofern der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Nach dem bisherigen Entwurf waren es maximal 8 Prozent.

    Die bisherigen groben "Leitplanken" für das GEG hatten eine weitere Modernisierungsumlage für eine klimafreundliche Heizung vorgesehen. Vermieter sollen Anreize zum Heizungstausch bekommen. Davon profitierten auch die Mieter, weil die Förderung in voller Höhe weitergegeben werden müsse, hieß es aus den Fraktionen. Die Mieterhöhung solle dann geringer ausfallen als ohne Förderung. Zugleich soll die sogenannte Kappungsgrenze gesenkt werden. Demnach darf die Jahresmiete sich nicht um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Bisher liegt diese Grenze bei maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.
     
  • Bei der staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investitionskosten beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Geplant sei wie im Konzept des Wirtschaftsministeriums vorgesehen ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte. Für einkommensschwache Haushalte soll es eine höhere Förderung geben, zudem sei ein Tempobonus geplant. Das ursprüngliche Konzept des Wirtschaftsministeriums sah einen Höchstfördersatz von 50 Prozent vor.
     
  • Funktionierende Gasheizungen sollen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden müssen. Von 2029 soll in verbleibenden Gasheizungen aber ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent erneuerbare Gase eingesetzt werden. Das können etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff sein.
     
  • Ab Januar 2024 sollen Anbieter von Gasheizungen nur nach einer verpflichtenden Beratung Verkäufe vornehmen dürfen. Diese Beratung muss auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung wie einen eventuellen Wegfall der Gasversorgung und steigende finanzielle Belastungen für Erdgas wie die CO2-Abgabe hinweisen.
 

Susanne Harmsen / dpa
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Dienstag, 27.06.2023, 16:34 Uhr

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