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Enerige & Management > Smart Meter - Technische Richtline auf der Zielgeraden
Quelle: Shutterstock / Proxima Studio
SMART METER:
Technische Richtline auf der Zielgeraden
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik will im dritten Quartal die Technische Richtlinie zur Fernsteuerbarkeit von Anlagen über das Smart Meter Gateway vorlegen.
 
Die Bundesnetzagentur hat vor wenigen Tagen zwei Festlegungsentwürfe vorgelegt, welche die Steuerbarkeit von Verbrauchern und die dafür gewährten Netzentgeltrabatte regeln. Nicht zuletzt aus diesem Grund möchte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Technische Richtlinie TR-03109-5 zügig umsetzen. Dies wurde beim diesjährigen Fachkongress ZMP des Forums Netztechnik/Netzbetrieb beim VDE in Leipzig deutlich.

Im Juli des vergangenen Jahres hatte die Behörde einen sogenannten Release Candidate der TR veröffentlicht, mit Branchenkreisen diskutiert und von diesen auch viel Lob für das Dokument bekommen. Allerdings kam dann das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, sodass noch einmal Anpassungen notwendig wurden.

Die Technische Richtlinie formuliert beispielsweise Mindestanforderungen an die Komponenten, die an das Smart Meter Gateway angebunden werden, vor allem im Hinblick auf die Interoperabilität und die IT-Sicherheit.
 
Laut Dennis Laupichler, Leiter des Referats Cybersicherheit für die Digitalisierung der Energiewirtschaft, soll die TR-03109-5 nun im dritten Quartal vorgestellt und konsultiert werden. Anschließend werde sie an den Ausschuss für Gateway-Standardisierung beim Bundeswirtschaftsministerium weitergegeben. Laupichler betonte, die Behörde wolle weiterhin im engen Dialog mit der Energiewirtschaft und den Gateway-Herstellern bleiben.

Sichere Lieferkette weiter vereinfacht

Das BSI hat zwischenzeitlich eine Plattform entwickelt, die neben den Prüfstellen auch den Herstellern zur Verfügung gestellt wird, um die TR-Konformität zu testen. Damit soll es möglich sein, dass die Unternehmen entwicklungsbegleitend sehr schnell Rückmeldungen für die Weiterentwicklung der Gateways erhalten. Damit könne man das Verfahrenstempo zum Steuern und Schalten über das Smart Meter Gateway deutlich beschleunigen. „Wir haben auch schon 18 Pilotteilnehmer, die über eine Web-Applikation CLS-Komponenten testen können“, berichtete der BSI-Referatsleiter.

Eine Beschleunigung des Smart Meter Rollouts verspricht sich Laupichler auch von der weiteren Vereinfachung der sogenannten sicheren Lieferkette, die den Weg eines Smart Meter Gateways vom Hersteller bis zum Einbau beim Kunden beschreibt. Alle bisher zertifizierten Verfahren bleiben weiterhin gültig, betonte Laupichler. Mittlerweile ist aber beispielsweise auch eine vom Smart-Meter-Gateway-Hersteller Theben umgesetzte Lieferkette mit dem Postversand von kleinen Stückzahlen zertifiziert.

Die Vereinfachung der sicheren Lieferkette hatte Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) bereits im Oktober an. Bislang waren vor allem mit PIN-gesicherte Transportbehälter, besondere Lagerbedingungen für die Geräte und eine Reihe anderer strenger Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben. Dieser Aufwand soll nun deutlich reduziert werden. „Wenn wir schon hochsichere Geräte haben, sollten wir nicht zu ängstlich sein, dass diese Geräte auch noch auf dem Weg vom Hersteller zum Einbau manipuliert werden“, sagte Habeck. „Unberechtigte Sicherheitssorgen sollten uns nicht länger aufhalten“, so der Minister im vergangenen Jahr.

„Wir möchten jetzt auch die Verantwortungsbereiche entflechten“, sagte BSI-Referatsleiter Laupichler in Leipzig. Künftig soll zum einen der Weg vom Hersteller zum Messstellenbetreiber beschrieben und zertifiziert werden, während die letzte Meile vom Messstellenbetreiber beziehungsweise Gateway-Administrator bis zum Einbau beim Kunden gesondert betrachtet wird und kein Bestandteil mehr der sogenannten Common-Criteria-Zertifizierung mehr sein soll. Bisher hatte der Hersteller die volle Verantwortung bis zum Einbau des Kunden, dass auch wirklich kein Gerät kompromittiert wird.
 

Fritz Wilhelm
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