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Enerige & Management > Urteil - Anschlusspipeline darf weitergebaut werden
Der LNG-Tanker Ish am Regasifizierungsschiff Hoegh Gannet in Brunsbüttel. Quelle: RWE
URTEIL:
Anschlusspipeline darf weitergebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen die LNG-Anbindungsleitung vom Terminal Brunsbüttel nach Hetlingen abgewiesen.
 
Durch den Gerichtsbeschluss wurde die Klage von zwei Grundstückseigentümern gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt, mit dem Schleswig-Holstein den Bau der LNG-Anbindungsleitung ETL 180 zugelassen hatte. Das geht aus einer Mitteilung der Anwaltskanzlei GvW hervor, die das Bundesland vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht vertreten hat.

Über die ETL 180 soll ab dem kommenden Winter Flüssigerdgas vom Terminal in Brunsbüttel ins Netz eingespeist werden. Mit ihr kann die Kapazität des Terminals, das bereits in Betrieb ist, weiter erhöht werden. Das Vorhaben ist Bestandteil des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG), das im vergangenen Jahr zur Sicherung der nationalen Energieversorgung erlassen worden war.

Das Bundesverwaltungsgericht führte in seinem Beschluss vor allem aus, dass § 4 LNGG, der den Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte Vorhaben vorsieht, entgegen der Auffassung der Antragsteller mit dem Unionsrecht im Einklang stehe. Die Leitung leiste einen relevanten Beitrag, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, sodass das Vorhaben auch die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm erfülle. Zudem hat das Gericht sich dahingehend geäußert, dass eine Behörde bei der Zulassung von Energietransportleitungen diejenigen Tätigkeiten, die die Verbraucher zu einem späteren Zeitpunkt mit der Energie ausübten, nicht nach § 13 Klimaschutzgesetz (KSG) zu berücksichtigen habe.

Damit ist der Planfeststellungsbeschluss weiterhin vollziehbar, sodass die Baumaßnahmen zur Errichtung der Anbindungsleitung fortgesetzt werden können. Eine Entscheidung im Hauptsachverfahren steht noch aus.

Erst in diesen Tagen war auch eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Genehmigung der Wilhelmshaven Anbindungsleitung (WAL), die das LNG-Terminal Wilhelmshaven mit dem Gasnetz verbindet, vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen worden. Die DUH hatte erreichen wollen, dass die WAL nur bis 2033 für den Transport von fossilem Erdgas benutzt werden darf.
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
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Freitag, 30.06.2023, 11:30 Uhr

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