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ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ:
Bundesrat billigt EEG-Novelle 2021
Der Bundesrat hat in verkürzter Frist eine grundlegende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gebilligt, die der Bundestag erst am Vortag beschlossen hatte.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetzes gibt erstmals als Ziel vor, dass der in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom vor 2050
treibhausgasneutral ist. Bis 2030 soll ein Anteil von 65 % erneuerbarer Erzeugung am Bruttostromverbrauch erreicht werden.
Um für den nötigen Ausbau mehr Akzeptanz zu erreichen, sollen Anlieger-Kommunen von Windenergieprojekten mit 0,2 Cent pro
Kilowattstunde an den Erlösen auf ihrem Gemeindegebiet beteiligt werden. Auch angrenzende Gemeinden könnten profitieren.
Vorgesehen ist auch eine Verbesserung der Anreize für Mieterstrom und der Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung aus Solarenergie. So nimmt das Gesetz den sogenannten Quartieransatz auf. Maßgeblich ist nun, dass der erzeugte Strom im Viertel verbraucht wird und nicht mehr nur im Haus, auf dessen Dach die PV-Anlage installiert ist. Die Novelle reduziert zugleich Förderkosten für erneuerbare Energien durch verschiedene Einzelmaßnahmen. Ein neues Ausschreibungssegment gilt künftig für große Photovoltaikdachanlagen. Innovationsausschreibungen werden verlängert und aufgestockt.
EEG-Befreiung für grünen Wasserstoff kommt noch
Andererseits schützt das Gesetz auch die stromkostenintensive Industrie. So erhält diese durch Anpassungen bei der Ausgleichsregelung mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen. Um erneuerbare Energien weiter in das Stromsystem zu integrieren, werden verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen gesetzt. Eine „Südquote“ für Wind an Land und Biomasse soll für eine bessere Abstimmung zwischen Erneuerbaren-Ausbau, Stromverbrauch und Netzausbau sorgen.
Das Gesetz enthält die Zusage, dass im weiteren Verfahren noch eine Regelung zur Befreiung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage vorgelegt wird. Schließlich bereitet es den Weg in die Zeit nach der Förderung vor: Ausgeförderte Anlagen können den Strom übergangsweise weiter über den Netzbetreiber vermarkten und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten erhalten. Mit dem Bundesratsbeschluss kann das Gesetz am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Offen bleiben allerdings die konkreten Ausbaupfade für erneuerbare Energien. Genaue Festlegungen dazu sollen im ersten Quartal 2021 folgen.
Vorgesehen ist auch eine Verbesserung der Anreize für Mieterstrom und der Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung aus Solarenergie. So nimmt das Gesetz den sogenannten Quartieransatz auf. Maßgeblich ist nun, dass der erzeugte Strom im Viertel verbraucht wird und nicht mehr nur im Haus, auf dessen Dach die PV-Anlage installiert ist. Die Novelle reduziert zugleich Förderkosten für erneuerbare Energien durch verschiedene Einzelmaßnahmen. Ein neues Ausschreibungssegment gilt künftig für große Photovoltaikdachanlagen. Innovationsausschreibungen werden verlängert und aufgestockt.
EEG-Befreiung für grünen Wasserstoff kommt noch
Andererseits schützt das Gesetz auch die stromkostenintensive Industrie. So erhält diese durch Anpassungen bei der Ausgleichsregelung mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen. Um erneuerbare Energien weiter in das Stromsystem zu integrieren, werden verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen gesetzt. Eine „Südquote“ für Wind an Land und Biomasse soll für eine bessere Abstimmung zwischen Erneuerbaren-Ausbau, Stromverbrauch und Netzausbau sorgen.
Das Gesetz enthält die Zusage, dass im weiteren Verfahren noch eine Regelung zur Befreiung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage vorgelegt wird. Schließlich bereitet es den Weg in die Zeit nach der Förderung vor: Ausgeförderte Anlagen können den Strom übergangsweise weiter über den Netzbetreiber vermarkten und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten erhalten. Mit dem Bundesratsbeschluss kann das Gesetz am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Offen bleiben allerdings die konkreten Ausbaupfade für erneuerbare Energien. Genaue Festlegungen dazu sollen im ersten Quartal 2021 folgen.
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Freitag, 18.12.2020, 12:52 Uhr
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