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Bild: Fotolia.de, Rawpixel
VERBÄNDE:
Verbände fordern mehr netzdienliches Verhalten zu entlohnen
Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium den Gesetzentwurf zu steuerbaren Verbrauchern zurückgezogen hat, haben mehrere Verbände nun einen Vorschlag veröffentlicht.
 
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte nach Protesten aus der Autoindustrie seinen Gesetzentwurf zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes (SteuVerG) Anfang der Woche zurückgezogen, das statt Netzausbau beispielsweise die Abregelung von E-Autos vorsah. Während die Verteilnetzbetreiber die vorgesehene Spitzenlastglättung weitgehend begrüßt hatten, fürchtet die Autoindustrie um den Absatz von E-Mobilen.

Das Gesetz sah vor, dass Verteilnetzbetreiber in Zeiten zu hoher Netzauslastung große Verbraucher wie Wärmepumpen oder Ladepunkte für E-Mobile bis zu zwei Stunden abregeln dürfen. Das BMWi teilte am 18. Januar mit (E&M berichtete), es werde weitere Gespräche mit Netzbetreibern und Autoindustrie suchen, um einen neuen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Das neue Gesetz soll den Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ersetzen.

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) und das BHKW-Forum haben nun Vorschläge veröffentlicht, wie „die untere Netzebene über die Steuerung von Verbrauchern hinaus entlastet“ werden kann, schreibt der B.KWK in seiner Stellungnahme.
 
Die Stellungnahme des Referentenentwurfes zur Weiterentwicklung
des 14a-EnWG als PDF.
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Quelle: B.KWK

Grundsätzlich begrüßen die Verbände die Weiterentwicklung des § 14a EnWG und die Umsetzung des Spitzenglättungsmodells. Sie mahnen jedoch an, dass der Gesetzesentwurf lediglich kurzfristig auftretende Netzüberlastung betrachte, aber die Aspekte der saisonalen Spitzenglättung nicht außer Acht gelassen und Erzeugungsanlagen − wie etwa Photovoltaik und KWK − künftig für netzdienliches Verhalten entlohnt werden sollten.

„Da KWK-Anlagen mit einer Mess-, Steuer- und Regeltechnik bereits in der Lage sind, sich im Bereich der unteren Netzebene netzdienlich zu verhalten, schlagen wir vor, bis 100 kW untere Anschlussleistung die Möglichkeiten der Selbstregelung zu nutzen und empfehlen dass bei einer vollflexiblen Selbstregelung dieser Anlagen keine zusätzlichen Messstellen nach dem Messstellenbetriebsgesetz berücksichtigt werden müssen“, sagt BKWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl.

Die Kraft-Wärme-Kopplung sei eine Netzstütze. Der Vorschlag von B.KWK, ASUE und BHKW-Forum sieht deshalb außerdem vor, durch die Kombination von steuerbaren Erzeugern wie PV- und KWK-Anlagen und steuerbare Lasten (E-Ladestation, Wärmepumpen), die bei einem Netzbedarf mindestens 50 % der Erzeugungsleistung netzstabilisierend einspeisen, mit Prosumer-Anlagen ein zukunftsoffenes System zu gestalten, das weit über die reine Spitzenglättung hinaus ginge.

Die Vorschläge zielen deshalb darauf ab, den Netzausbaubedarf in der unteren Netzebene zu verringern. Damit sieht der B.KWK auch die zukünftige Versorgungssicherheit durch KWK, PV und zuschaltbare Lasten wie Wärmepumpe, E-Ladestation oder Heizstab sowie Batteriesysteme gewährleistet. Die Kombination von PV und Wärmepumpe allein wirke hingegen kontraproduktiv zu den Spitzen im Verteilnetz.

Durch den massiven Ausbau von Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur seien derzeit Versorgungsengpässe in den Verteilnetzen vorprogrammiert. Zwar sei das BMWi mit der Rücknahme des Gesetzesentwurfs, der als Lösung die Spitzenglättung vorsah, zurückgerudert, jedoch bleibe das Problem: Der dazu notwendige Netzausbau in den Städten wird Jahrzehnte benötigen und enorme Kosten verursachen. Stahl: „Daher plädieren wir auch für flexiblere Preise in den Nutzungszeiten der Stromentnahme aus dem Verteilnetz. Hier helfen keine Gaskraftwerke mit 300 MW auf der grünen Wiese, die lediglich für wenige Stunden im Jahr laufen sollen.“
 

Heidi Roider
Redakteurin und Chefin vom Dienst
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Mittwoch, 20.01.2021, 10:34 Uhr

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