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Enerige & Management > Kernkraft - Grünes Licht für Rückbau von GKN II
GKN II Neckarwestheim kann abgebaut werden. Quelle: EnBW
KERNKRAFT:
Grünes Licht für Rückbau von GKN II
Das baden-württembergische Umweltministerium hat am 5. April die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II an die EnBW Kernkraft GmbH übergeben.
 
„Damit kann GKN II nach dem gesetzlichen Ende des Leistungsbetriebs mit Ablauf des 15. April 2023 zügig stillgelegt und abgebaut werden“, erklärte dazu Umweltministerin Thekla Walker. Den nun beginnenden Rückbau werde man als zuständige Aufsichtsbehörde „intensiv und eng begleiten“.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde habe den Antrag umfassend und gründlich geprüft. Dabei wurden auch die mehr als 700 eingebrachten Einwendungen intensiv geprüft, die seitens der Öffentlichkeit ins Verfahren eingebracht worden waren, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Auch Sachverständige habe man hinzugezogen. EnBW als Betreiberin von GKN II hatte das Genehmigungsverfahren vor dem Hintergrund der Komplexität und der zu erwartenden langen Verfahrensdauer bereits im Jahr 2016 gestartet.

Zum 15. April läuft der befristete Weiterbetrieb der drei verbliebenen Atomkraftwerke in Deutschland aus, darunter auch Neckarwestheim. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise war der verlängerte Streckbetrieb durch eine Atomgesetzänderung Ende 2022 ermöglicht worden. „Doch jetzt endet die Ära der Atomkraft in Baden-Württemberg“, so Ministerin Walker.

Weitere Informationen  zum Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim sowie der Genehmigungsbescheid selbst sind auf der Online-Seite des Umweltministeriums abrufbar.
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
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Donnerstag, 06.04.2023, 10:56 Uhr

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