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Enerige & Management > Kernkraft - Schiedsverfahren mit Vattenfall weiter offen
Bild: Fotolia.com, T. Michel
KERNKRAFT:
Schiedsverfahren mit Vattenfall weiter offen
Die Bundesregierung hat derzeit keine Erkenntnisse, wann ein Schiedsspruch in der Kernkraft-Klage von Vattenfall ergehen wird. Sie nimmt weiter an, dass die Klage unzulässig ist.
 
Vattenfall hat im Mai 2012 ein internationales Schiedsverfahren vor einem Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) eingeleitet, weil im Zuge des deutschen Ausstiegs aus der Kernenergie ihre Kraftwerke in Krümmel und Brunsbüttel stillgelegt wurden. Bundestagsabgeordnete der Fraktion Die Linke erkundigten sich jetzt in einer Kleinen Anfrage nach dem aktuellen Stand des Verfahrens.
 
Nach Auskunft der Bundesregierung beläuft sich die Klageforderung von Vattenfall auf knapp 4,4 Mrd. Euro ohne Prozesszinsen und auf etwas über 6 Mrd. Euro mit Prozesszinsen. Aufgewendet hat die Bundesrepublik bisher knapp 22 Mio. Euro an Rechtsverteidigungskosten.
 
Entschieden wurde in der Sache bisher nichts. Die Bundesregierung lehnte schon vor zwei Jahren drei Mitglieder des internationalen Tribunals wegen Befangenheit ab und forderte deren Absetzung. Einen ersten Antrag dazu gab es im November 2018, einen weiteren am 16. April 2020, heißt es in der Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage.

Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Schiedsgerichts
 
Beim ersten Befangenheitsantrag 2018 ließ unter anderem „der Inhalt des Fragenkatalogs erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Schiedsgerichts aufkommen“, schreibt die Bundesregierung. Der zweite Befangenheitsantrag gehe zurück auf prozessuale Verfügungen des Schiedsgerichts, die ebenfalls Zweifel an der Unvoreingenommenheit aufkommen ließen. Die Befangenheitsanträge sind von der zuständigen Stelle abgewiesen worden.
 
Über den weiteren zeitlichen Ablauf des Schiedsverfahrens hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. Die Bundesregierung geht aber nach wie vor davon aus, dass die Schiedsklage unzulässig und unbegründet ist und deshalb abgewiesen wird. Das ICSID-Sekretariat kann den Schiedsspruch veröffentlichen, wenn beide Parteien zustimmen. Außerdem dürfen die Parteien den Schiedsspruch bekannt machen.
Mögliche Entschädigungszahlungen aus dem Verfahren werden mit den vom Bundestag beschlossenen Entschädigungen für RWE und Vattenfall für den Atomausstieg verrechnet.
 

Armin Müller
Redakteur
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Freitag, 02.10.2020, 12:53 Uhr

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