• Strom folgt CO2 und Gas nach unten
  • Habeck sieht die Energiewende auf Kurs
  • Netzbetreiber warnte Oranienburg bereits vor 7 Jahren
  • Wärmepumpen-Installateur expandiert ins PV-Geschäft
  • Augsburg nutzt Wärme von Rolls Royce
  • Habeck weist Vorwürfe zur Entscheidung über Atomausstieg zurück
  • Bundesrat gibt grünes Licht für Wasserstoffkernnetz
  • Solarpaket I und Klimaschutznovelle passieren Legislative
  • Erneuerbare Energien gehen auf die 60 Prozent zu
  • Strompreisänderungen: Auch künftig keine Rechtssicherheit
Enerige & Management > Österreich - E-Wirtschaftsgesetz: E-Control sieht Anpassungsbedarf
Quelle: Fotolia / YuI
ÖSTERREICH:
E-Wirtschaftsgesetz: E-Control sieht Anpassungsbedarf
Der Entwurf des Energieministeriums ist nach Ansicht der Regulierungsbehörde ausgezeichnet gelungen. Manche Punkte sollten aber noch geändert werden, hieß es bei einer Fachtagung.
 
 
Österreichs Regulierungsbehörde E-Control erachtet den Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) grundsätzlich als „ausgezeichnet gelungen“, sieht aber noch erheblichen Bedarf für Anpassungen. Das berichtete der Vorstand der Behörde, Wolfgang Urbantschitsch, bei einer Fachtagung der E-Control am 13. Februar in Wien. Wie gemeldet, läuft die Begutachtungsfrist für den ElWG-Entwurf noch bis 23. Februar. Spätestens im September wird das österreichische Bundesparlament neu gewählt. Somit drängt die Zeit für den Beschluss.

Wie Benedikt Ennser, der Leiter der Rechtsabteilung des Energieministeriums (BMK), bei der Fachtagung erläuterte, soll der Entwurf des ElWG im April oder spätestens Mai von der Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen beschlossen werden. Für Juni und Juli ist die parlamentarische Behandlung vorgesehen, für Juli der Beschluss im Plenum. Da das ElWG in die Kompetenzen der Bundesländer eingreift, bedarf sein Beschluss einer Zweidrittelmehrheit und damit der Zustimmung der Sozialdemokraten (SPÖ). Ennser gab sich überzeugt, den Zeitplan einhalten zu können. Er rief die Vertreter der Elektrizitätswirtschaft sowie der Kunden auf, sich an der Begutachtung zu beteiligen. Ihm zufolge erwartet das BMK „mehrere tausend Seiten“ an Stellungnahmen: „Wir nehmen diese sehr ernst.“

Heikle Lieferantenzuweisung

Einer der aus Sicht der E-Control heiklen Punkte des ElWG betrifft deren Pflicht, Unternehmen mit einem jährlichen Strombedarf von höchstens 1 Million kWh erforderlichenfalls einen Stromversorger zuzuweisen, berichtete die Leiterin der Rechtsabteilung der Behörde, Alexandra Schwaiger-Faber. Dem Entwurf zufolge gilt dies, wenn Unternehmen „von drei Lieferanten binnen zwei Wochen nach Anbotsanfrage kein Angebot oder ein Angebot zu nicht angemessenen Preisen erhalten haben oder vom Lieferanten abgelehnt wurden“. Der zugewiesene Lieferant hat den Kunden zumindest für die folgenden sechs Monate „zu angemessenen Bedingungen und zu einem angemessenen Preis“ zu beliefern. Vor der Zuweisung muss die E-Control prüfen, ob der jeweilige Kunde „nicht bereits über einen neuen Stromliefervertrag verfügt oder den letzten Stromliefervertrag selbst gekündigt hat oder der Stromliefervertrag aus Gründen beendet wurde, die die Endkundin oder der Endkunde zu verantworten hat“.

Schwaiger-Faber zufolge ist die E-Control außerstande, die diesbezüglichen Verfahren binnen einer Woche abzuwickeln, wie es das ElWG vorsieht. Außerdem ist offen, ob die Kunden die Zuweisung beeinspruchen können und ob ein solcher Einspruch aufschiebende Wirkung entfaltet. Aus der Sicht der Juristin wäre es daher sinnvoll, einen automatisch greifenden „Universaldienst“ einzuführen, der im Zweifelsfall die Versorgung von Kunden jeglicher Art gewährleistet: „Es sollte überhaupt nicht zu einem vertragslosen Zustand kommen, egal, ob ein Kunde an dieser Situation selbst schuld ist oder nicht.“

Flexibler Netzzugang

Bedarf, den ElWG-Entwurf zu ändern, sieht die E-Control auch, was den sogenannten „flexiblen Netzzugang“ betrifft, erläuterte der stellvertretende Leiter der Abteilung „Strom“ der Behörde, Sven Kaiser. Laut dem Entwurf können Verteilnetzbetreiber den Betreibern von Anlagen zur Stromerzeugung die maximale Einspeiseleistung („netzwirksame Leistung“) für maximal 18 Monate vorgeben, wenn dies aus Gründen der Netzsicherheit erforderlich ist. Bei Photovoltaikanlagen darf die zulässige Einspeiseleistung 80 Prozent der Maximalleistung nicht unterschreiten, bei Windparks sind es 90 Prozent.

Kaiser zufolge wäre es statt dessen sinnvoll, die zeitliche Einschränkung beizubehalten, die Untergrenzen für die Einspeisung dagegen abzuschaffen. Zumindest grundsätzlich könnte diese somit auch auf Null reduziert werden. Nach den 18 Monaten soll der Netzbetreiber das Recht haben, die zulässige Einspeiseleistung für PV-Anlagen für unbegrenzte Zeit auf 70 Prozent einzuschränken, für Windparks auf 80 Prozent.

Ferner sprach sich Kaiser gegen die vorgesehene Pflicht der E-Control aus, die künftigen Netzentwicklungspläne der Verteilnetzgesellschaften einzeln zu genehmigen. Die Unternehmen sollten lediglich verpflichtet werden, der E-Control ihren jeweiligen Netzentwicklungsplan in der aktuellen Form bekannt zu geben. 
Ablöse nötig

Urbantschitsch resümierte, das ElWG könne nicht alle offenen Fragen im Zusammenhang der Umgestaltung des österreichischen Elektrizitätssystems lösen. Es sei aber unverzichtbar, weil sich die Marktgegebenheiten erheblich geändert hätten. Die dezentrale Stromerzeugung gewinne immer mehr an Bedeutung. Die Kunden, die mit „hunderttausenden“ Photovoltaikanlagen Strom in die Netze einspeisten, stellten neue Anforderungen an die Infrastrukturen. Dem trage das seit zwei Jahrzehnten bewährte Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) nicht mehr ausreichend Rechnung.
 

Klaus Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 14.02.2024, 10:51 Uhr

Mehr zum Thema