• Strom folgt CO2 und Gas nach unten
  • Habeck sieht die Energiewende auf Kurs
  • Netzbetreiber warnte Oranienburg bereits vor 7 Jahren
  • Wärmepumpen-Installateur expandiert ins PV-Geschäft
  • Augsburg nutzt Wärme von Rolls Royce
  • Habeck weist Vorwürfe zur Entscheidung über Atomausstieg zurück
  • Bundesrat gibt grünes Licht für Wasserstoffkernnetz
  • Solarpaket I und Klimaschutznovelle passieren Legislative
  • Erneuerbare Energien gehen auf die 60 Prozent zu
  • Strompreisänderungen: Auch künftig keine Rechtssicherheit
Enerige & Management > Elektromobilität - Kaum Wettbewerb bei Ladesäulen
Quelle: Pixabay / Felix Müller
ELEKTROMOBILITÄT:
Kaum Wettbewerb bei Ladesäulen
Obwohl der Ladesäulenausbau in Deutschland weiter vorangeht, dominieren in vielen Regionen nach wie vor große Anbieter den Markt.
 
Das zeigt die diesjährige Monopolanalyse von Lichtblick. Bereits zum vierten Mal hat der Datendienstleister Statista das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur ausgewertet und die Ladesäulen den jeweiligen Betreibern zugeordnet.

Für die zehn marktmächtigsten Anbieter wurde ermittelt, an wie vielen ihrer Standorte sie mehr als 40 Prozent der im relevanten Markt vorhandenen Ladepunkte kontrollieren. Das Ergebnis: Kommunale Energieversorger verfügen über die mit Abstand größten Marktanteile bei Normalladepunkten (Sektorgutachten „Energie 2023: Mit Wettbewerb aus der Energiekrise“  der Monopolkommission). Die Ladesäulenbetreiber unterliegen damit faktisch keinerlei Wettbewerbsdruck mehr.

Die Folgen: Mit ihrer Marktmacht diskriminieren regionale Monopolisten Drittanbieter (wie Lichtblick) im Markt − deren Kunden müssen an der Ladesäule für denselben Strom zum Teil deutlich höhere Preise zahlen, wie der aktuelle Ladensäulencheck von Lichtblick zeigt.

„Große Anbieter können sich immer noch sehr hohe Anteile im Ladesäulenmarkt sichern. Diese Monopolstellung bremst den Ausbau und treibt die Endverbraucherpreise in die Höhe, da die Anbieter faktisch konkurrenzlos sind“, erklärt Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick. „Was bleibt, ist eine absolut unbefriedigende Situation − zu Lasten von Verbrauchern, des Wettbewerbs und damit letztlich der Verkehrswende in Gänze.“
 
Die Ergebnisse zeigen: Acht der dreizehn Anbieter können sich einen Marktanteil von mindestens 80 Prozent aller kostenpflichtigen Normalladepunkte sichern. In drei Städten (Hannover, Enercity / Wiesbaden, ESW / Dortmund, DEW21 und Eon) liegen die Marktanteile der Anbieter sogar bei 90 Prozent und mehr. Bei allen untersuchten Anbietern handelt es sich um regionale Stromversorger, die konzernrechtlich mit dem örtlichen Stromnetzbetreibern verbunden oder selbst Stromnetzbetreiber sind.
 
Monopolkommission bestätigt Marktdominanz regionaler Anbieter

Die Dominanz regionaler Anbieter bei Normalladesäulen bestätigt auch das 9. Sektorgutachten der Monopolkommission. Sie stellt erstmals ein öffentlich frei zugängliches Tool zur Marktkonzentration der CPO bereit. Die Konzentration regionaler Lademonopole ist ein Trend, wie die Ergebnisse der letzten Monopolanalysen zeigen. So konnten Monopolisten in Dortmund, Hannover, Nürnberg und Hamburg ihre Vormachtstellung über die vergangenen drei Jahre beibehalten, in Dortmund sogar kontinuierlich ausbauen. Lediglich in München ist der Marktanteil leicht zurückgegangen, liegt aber weiterhin auf hohem Niveau.

Um einen fairen Wettbewerb im Ladesäulenmarkt zu schaffen, ist aus Sicht von Lichtblick eine Reform des derzeitigen Marktdesigns notwendig. Dafür schlägt das Unternehmen ein Durchleitungsmodell vor: Jeder Versorger kann seinen Strom an jede öffentliche Ladesäule liefern − und damit auch die Strompreisbremse sowie die Erlöse aus den THG-Quoten an Kunden weitergeben. Verbraucher können aus einer Vielzahl an Angeboten ihren Wunschtarif frei wählen. Das sorge für mehr Wettbewerb und Transparenz an der Ladesäule. Für die Durchleitung erhalten Betreiber von Ladesäulen ein Nutzungsentgelt, das den Ausbau und Betrieb der Infrastruktur weiter fördert und unabhängig von staatlicher Förderung macht. Damit löse das Durchleitungsmodell auch das Problem der wegfallenden Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
 

Silvia Rausch-Becker
© 2024 Energie & Management GmbH
Montag, 20.11.2023, 14:10 Uhr

Mehr zum Thema