• Schwächelnde Erneuerbare treiben Strompreis nach oben
  • Thüringer Teag stellt hunderte Mitarbeitende ein
  • Prognose: Doppelt so viele neue Kilometer wie 2023
  • Wärmenetz mit PV und Hackschnitzeln in 900-Seelen-Ort fertig
  • Tübingen baut Solarthermie-Park fürs Fernwärme-Netz
  • Weiterer Umsetzungsentwurf für RED III liegt vor
  • Mammutprojekt im bayerischen Bad Tölz auf dem Weg
  • Wien Energie: Bilanz als Ansichtssache
  • Thyssen beliefert Fernwärmeverbund mit mehr Abwärme
  • Pfeuffer wird Teil der Einskommafünfgrad
Enerige & Management > Elektrofahrzeuge - Den eigenen Ladetarif immer mit im Gepäck
Quelle: Shutterstock / Naypong Studio
ELEKTROFAHRZEUGE:
Den eigenen Ladetarif immer mit im Gepäck
50 Hertz arbeitet mit Partnern an einem virtuellen bundesweiten Bilanzierungsgebiet, das es E-Autofahrern ermöglichen soll, ihren Ladestromtarif an andere Ladesäulen mitzunehmen.
 
Den Wunschtarif des Ladestromanbieters seines Vertrauens an jedweder öffentlichen Ladesäule auswählen können, will der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz Elektrombilisten ermöglichen. Zusammen mit dem Grünstromanbieter Lichtblick, dem IT-Haus "decarbon1ze" und dem Verteilnetzbetreiber Stromnetz Berlin erprobt 50 Hertz die dazu notwendigen IT-Prozesse. Die Partner wollen damit den Fahrern von E-Autos mehr Komfort und Tariffreiheit beim Laden unterwegs ermöglichen.

Status Quo ist, dass der Strombezug an einer öffentlichen oder halb-öffentlichen Ladesäule ausschließlich an den Betreiber dieser Säule gekoppelt ist. Das Modell der Partner sieht dagegen vor, dass die Nutzer der Ladesäule ihren eigenen Anbieter samt dessen jeweiligen Abrechnungssystems mitnehmen können. Die Zuordnung der Strommengen erfolgt hierbei über ein virtuelles Bilanzierungsgebiet und wird über den Bilanzkreis des eigenen Ladestromanbieters abgerechnet.

Mit ihrem Pilotprojekt reagieren die beteiligten Unternehmen auf die "Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordung für Elektromobilität" − kurz "NZR-EMob" −, die 2021 von der Bundesnetzagentur festgesetzt worden sind. Diese Vorgabe soll die Bilanzierungsmöglichkeiten für Ladestrom erweitern, um Kunden mehr Wahlfreiheit beim Lieferanten zu bieten. Eine Bedingung der Regulierungsbehörde ist, dass der Ladepunktbetreiber jeden Ladevorgang exakt bilanzieren und abrechnen kann. Ein regelzonenweites Bilanzierungsgebiet ist dafür die wirtschaftliche Basis. 

Betrieben wird das nach eigener Aussage erste bundesweite virtuelle Bilanzierungsgebiet vom Partner Decarbon1ze, einem Berliner IT-Start-up. 

Flexiblere Steuerung des Gesamtsystems

Dirk Biermann, bei 50 Hertz Geschäftsführer Märkte und Systembetrieb, erklärt mit Blick auf die Millionen von Elektrofahrzeugen, die in den kommenden Jahren im Netzgebiet unterwegs sein werden: "Je besser die Datenbasis über Ladevorgänge aussieht, umso besser werden die Prognosen zum Lastverhalten." Das wiederum bedeute, dass die Übertragungsnetzbetreiber das elektrische Gesamtsystem mit einem steigenden Anteil an erneuerbaren Energien sicherer und flexibler steuern und das Speicherpotenzial der E-Fahrzeuge besser nutzen können. 

"Erst wenn E-Fahrerinnen und -Fahrer die Möglichkeit an der Ladesäule haben, zwischen verschiedenen Anbieter auszuwählen, können sie auch flächendeckend innovative Tarife nutzen", ergänzt Enno Wolf, Chief Operating Officer von Lichtblick. Der Ökostromanbieter erhofft sich durch das Pilotprojekt zudem einen stärkeren Anteil an Grünstrom im Ladenetz.

Zum Hintergrund: Bilanzkreise fungieren als eine Art virtuelles Energiemengenkonto für Strom und Gas. Sie sind die Verbindung zwischen der Welt des Strom- und Gashandels und der physischen Welt der Energielieferung und der Netzstabilität. Hierzu fassen sie die Erzeugung und den Verbrauch von Strom beziehungsweise Gas der jeweils verantwortlichen Akteure zusammen. Diesen obliegt die Verantwortung, ein Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Einkauf einerseits und Verbrauch und Verkauf andererseits sicherzustellen. Wird dieses Gleichgewicht nicht eingehalten, muss der Übertragungsnetzbetreiber Regelenergie zum physikalischen Ausgleich einsetzen. Je genauer die Datengrundlage für die Einbindung von Verbrauch und Erzeugung, desto besser lassen sich die Bilanzkreise führen und der Einsatz von Regelenergie minimieren. 
 

Davina Spohn
Redakteurin
+49 (0) 8152 9311 18
eMail
facebook
© 2024 Energie & Management GmbH
Dienstag, 13.06.2023, 14:58 Uhr

Mehr zum Thema