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Enerige & Management > Kohlekraftwerke - Bundesnetzagentur prüft Systemrelevanz von drei Steinkohlekraftwerken
Bild: Photocase, Markus Imorde
KOHLEKRAFTWERKE:
Bundesnetzagentur prüft Systemrelevanz von drei Steinkohlekraftwerken
Die Bundesnetzagentur prüft drei Anträge von Übertragungsnetzbetreibern zur Systemrelevanz von Kraftwerken, die einen Zuschlag in der ersten Stilllegungsausschreibung erhalten haben.
 
Die Übertragungsnetzbetreiber haben bei der Bundesnetzagentur den Antrag gestellt, dass die Steinkohlekraftwerke Heyden 4, Walsum 9 und Westfalen E der Betreiber Uniper, Steag und RWE als systemrelevant eingestuft werden. Sollte die Bundesnetzagentur dem Antrag folgen, würden die Kraftwerke nicht komplett stillgelegt, sondern als Netzreserve vorgehalten. Die Anlagen hatten zuvor in der ersten Ausschreibungsrunde zur Stilllegung den Zuschlag erhalten.

Als Grund für die Systemrelevanz-Ausweisungen geben die Übertragungsnetzbetreiber für die Anlage Walsum 9 die Bereitstellung von Wirkleistung für den Redispatch und für die Anlagen Heyden und Westfalen E die Bereitstellung von Blindleistung zur Spannungshaltung an. Die Bundesnetzagentur prüft die Anträge und entscheidet, ob das Ergebnis der Prüfung der Übertragungsnetzbetreiber bestätigt wird. Die Prüfung läuft bis zum 1. Juni 2021. Dieses Vorgehen entspricht den Festlegungen im Kohleausstiegsgesetz.

Auch Netzreserve senkt Treibhausgasemissionen

Bei Bestätigung der Systemrelevanz einer Anlage durch die Bundesnetzagentur wird sie in die Netzreserve überführt, sofern sie für den Wirkleistungsredispatch benötigt wird. Wird eine Anlage für eine Blindleistungsbereitstellung benötigt, erfolge abhängig von der konkreten Netzsituation am Anlagenstandort eine Umrüstung zum rotierenden Phasenschieber oder die Anlage wird zum spannungsbedingten Redispatch in die Netzreserve überführt.
  Die Kosten für die Vorhaltung in der Netzreserve sowie für die Umrüstung zum rotierenden Phasenschieber tragen die Netzkunden über die Netzentgelte, da diese Maßnahmen den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb dienen. Dennoch würden CO2-Emissionen aus den Kraftwerken reduziert, betonte die Bundesnetzagentur. Denn die Anlage dürfe künftig nur noch auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber angefahren werden, wenn dies zur Absicherung des Netzbetriebs notwendig ist.

Eine kommerzielle Nutzung des Kraftwerks sei trotz Systemrelevanz untersagt, so dass sich die Einsatzstunden im Vergleich zum Marktbetrieb auf ein Mindestmaß verringerten. Erfolge die Umrüstung einer mit Kohle betriebenen Anlage zum rotierenden Phasenschieber zur Bereitstellung von Blindleistung, entfalle die Kohleverfeuerung komplett. Somit gingen die Treibhausgasemissionen auch für systemrelevante Anlagen deutlich zurück und das beabsichtigte Ziel der Emissionsreduzierung werde erreicht, betonte die Behörde.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Donnerstag, 04.03.2021, 15:30 Uhr

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