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Enerige & Management > Photovoltaik - ASEW-Musterverträge für PV-Pacht erhalten BaFin-Freigabe
Bild: ESWE Versorgungs AG
PHOTOVOLTAIK:
ASEW-Musterverträge für PV-Pacht erhalten BaFin-Freigabe
Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) hat für ihre überarbeiteten Musterverträge zum Thema Photovoltaik eine Freigabe der BaFin erhalten.
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die überarbeiteten Musterverträge zum Thema Photovoltaik-Pachtanlagen der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) freigegeben. Damit fallen Stadtwerke, die die entsprechenden ASEW-Vertragswerke nutzen, nicht unter die BaFin-Regulierung als Finanzdienstleiter.

Konkret geht es vor allem um die ASEW-Mustervertragswerke, die in Form eines Pachtmodells umgesetzt werden. ASEW-Mitglieder, die diese Musterverträge nutzen, müssen damit nicht befürchten, als Anbieter von Finanzierungsleasingleistungen gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 1. Alt. KWG eingestuft zu werden, teilte das Stadtwerkenetzwerk mit.

Kein Leasingrisiko

Gemäß der Mitteilung der BaFin setzt der Tatbestand des Finanzierungsleasings die „umfassende Verlagerung des Investitionsrisikos auf den Leasingnehmer voraus“. Dies sei in den ASEW-]Musterverträgen nicht in dem erforderlichen Maße gegeben. Das Stadtwerk als Verpächter trage die Gefahr der Beschädigung des Pachtgegenstandes. Damit verbleibe ein nicht unwesentliches Risiko bei dem Verpächter. „Die Finanzierungsfunktion steht gegenüber der Gebrauchsüberlassung nicht im Vordergrund“, folgert die BaFin.

Bereits in der Vergangenheit hatten mehrere ASEW-Musterverträge ein Negativ-Plazet betreffend der Einstufung als Finanzierungsleasing durch die BaFin erhalten. „Aus diesem Grund waren wir auch in dem Fall der jetzt vorgelegten Musterverträge zuversichtlich, dass die BaFin zu einem ähnlichen Urteil kommen würde“, freut sich ASEW-Geschäftsführerin Daniela Wallikewitz. „Unsere Mitgliedsunternehmen können damit ohne jeden Vorbehalt auf die Musterverträge zur PV-Pacht zugreifen“, versicherte sie.

Sorgen betreffend einer etwaigen Aufsicht durch die BaFin zusätzlich zu den Regulierungen des Energierechts seien damit unbegründet. Die ASEW hat durch die BaFin den „Vertrag über die Errichtung und Überlassung einer PV-Anlage“, den „Vertrag über Errichtung und Überlassung eines Stromspeichers“ sowie den „Vertrag über Errichtung und Überlassung einer PV-Anlage mit Stromspeicher“ prüfen lassen. Diese hatten in einer älteren Fassung bereits die BaFin-Freigabe erhalten.

Die Musterverträge wurden jedoch kürzlich aktualisiert. Nötig machten das die letzten umfassenden Gesetzesnovellen im Energiebereich. „Kritische Anwaltsaugen haben die vier ASEW-Musterverträge erneut durchleuchtet und auf Herz und Nieren geprüft“, sagte Gloria Schmidt, ASEW-Projektmanagerin Photovoltaik & Post-EEG. „Die Prüfung fiel erwartungsgemäß positiv aus. Lediglich bei Details haben wir Nachschärfungen und Präzisierungen vornehmen lassen, beispielsweise bezüglich der Zuordnung der Betreibereigenschaft.“

Details zu den Verträgen  gibt es auf der Website.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Dienstag, 17.08.2021, 15:57 Uhr

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