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Enerige & Management > Politik - Bundestag beschließt 3. Energiepreis-Entlastungspaket
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
POLITIK:
Bundestag beschließt 3. Energiepreis-Entlastungspaket
Milliardenschwere Entlastungen wegen der hohen Energiepreise wurden am 20. Oktober im Bundestag bestätigt. Sie kommen vor allem Empfängern von Renten und Wohngeld zugute.
 
Der Bundestag stimmte am 20. Oktober über mehrere Gesetzentwürfe ab, die die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland von den stark gestiegenen Energiepreisen entlasten sollen. Eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner im Dezember sowie ein Heizkostenzuschuss für Bedürftige wurden von allen Fraktionen beschlossen, bei Enthaltung der AfD. Insgesamt 6,4 Mrd. Euro soll die Maßnahme den Bund kosten.

In der Debatte hatte es zuvor durchaus Kritik aus der Opposition an den Regierungsplänen gegeben. So begrüßte der CSU-Sozialexperte Max Straubinger die Entlastung im Grundsatz, warf der Regierung aber mangelnde Zielgenauigkeit vor. Menschen, die Anspruch auf Opferrenten haben, gingen demnach leer aus.

Die AfD-Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing bemängelte, dass etwa Behinderte oder pflegende Angehörige nicht bedacht würden. Zudem komme die Entlastung für Rentnerinnen und Rentner zu spät. Die Linken-Abgeordnete Susanne Ferschl sagte: "Die Energiepreispauschale reicht nicht, um über den Winter zu kommen."

Zahlung kommt ohne Antrag

Mehr als 20 Millionen Menschen bekommen hier aber eine Entlastung. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden, weil die Einmalzahlung automatisch mit der Dezemberrente überweisen wird. Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat.

Auch Empfänger von Versorgungsbezügen nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen sie. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Die Energiepreispauschale soll der Steuerpflicht unterliegen. Berufstätige hatten schon im September eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausbezahlt bekommen.
  Midi-Jobs jetzt bis 2.000 Euro monatlich

Mit dem Gesetz beschloss der Bundestag auch die Anhebung der Verdienst-Obergrenze für sogenannte Midi-Jobs (520,01 Euro aufwärts) auf maximal 2.000 Euro monatlich. Bis zu dieser Grenze gilt künftig, dass Beschäftigte nur verminderte Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie sollen um 1,3 Mrd. Euro jährlich entlastet werden.

Stattdessen haben die Arbeitgeber Mehrausgaben zu tragen. Derzeit liegt die Grenze bei 1.600 Euro. Die Linken und die Union befürchten jedoch, dass insbesondere Frauen dadurch in Teilzeit und zu Niedriglohnjobs getrieben werden. Der Arbeitgeberverband BDA hatte die Ausweitung der Midi-Jobs heftig kritisiert.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Donnerstag, 20.10.2022, 16:32 Uhr

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