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Enerige & Management > Strom - EEG-Umlage fällt schon ab 1. Juli weg
Quelle: Fotolia / galaxy67
STROM:
EEG-Umlage fällt schon ab 1. Juli weg
Der Deutsche Bundestag hat die EEG-Umlage von 3,72 Ct/kWh auf den Strompreis ab 1. Juli abgeschafft und verfügte die Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher.
 
Der Koalitionsvertrag sah vor, dass die EEG-Umlage von 3,72 Ct/kWh auf den Strompreis abgeschafft wird. Die Vergütungen für erneuerbare Energieanlagen sollten ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden. Mit dem am 28. April vom Bundestag beschlossenen Gesetz wird diese Maßnahme bereits ab dem 1. Juli 2022 eingeführt. Laut Bundesregierung ist das Ziel des Gesetzes, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine spürbare Entlastung der Haushalte bei den Stromkosten zu erreichen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagte: „Die vorgezogene Absenkung der EEG-Umlage auf null bereits zur Jahresmitte ist eine wichtige und dringliche Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für viele Gewerbekunden.“ Zugleich sei sie ein wichtiger Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien. Das Gesetz verpflichtet die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli, die auf der Stromrechnung transparent ersichtlich sind.

Zweifel am Sinken der Stromkosten

Die CDU-Abgeordnete Anne König sagte, die Abschaffung der Umlage sei ein erster richtiger Schritt, aber weitere müssten zügig folgen. Denn vermutlich werde die Absenkung bei weiteren Preissteigerungen bis Ende des Jahres für die Verbraucher allenfalls ein Nullsummenspiel. „Aufgrund der Kriegssituation explodieren die Preise für fossile Energieträger und damit auch der Strompreis“, bewertete die Energieexpertin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

DGB-Vorstand Stefan Körzell warnte trotz der guten Nachricht: „Die aktuelle Energiepreiskrise lähmt die wirtschaftliche Entwicklung und befeuert Energiearmut.“ Insbesondere für Geringverdienende seien die steigenden Energiekosten damit nicht aufzufangen. Der DGB fordere für die sozial-ökologische Transformation ein Sondervermögen, damit diese Zukunftsaufgaben und Investitionen solide gegenfinanziert seien.

Verbände fordern zusätzlich Steuersenkungen

Auch Wirtschaftsverbände begrüßen den Wegfall der Umlage, bezweifeln aber eine nachhaltige Wirkung auf die hohen Energiepreise. Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sagte Kerstin Andreae: „Die Abschaffung der EEG-Umlage allein kann die extrem gestiegenen Beschaffungskosten nicht ausgleichen.“ Die BDEW-Chefin erinnerte, dass in Folge der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine sich die Großhandelspreise für Strom seit Beginn des vergangenen Jahres mehr als verdreifacht haben.

„Je länger das Preisniveau hoch bleibt, desto mehr werden sich die Großhandelspreise in den Tarifen der Endkunden niederschlagen“, warnte sie. Daher sollte die Bundesregierung zum Beispiel die Senkung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestmaß und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von 19 auf 7 % prüfen. Auch das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimageld solle vorangetrieben und durch eine Energiekostenkomponente ergänzt werden.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing kommentierte aus Sicht der Stadtwerke, dass „die EEG-Umlage beispielsweise der Sektorenkopplung im Weg steht“. Auch er plädierte für Steuersenkungen auf Strom. Die Stromversorger würden notwendige Preisanpassungen vorziehen oder zeitnah nachholen müssen wegen der gestiegenen Einkaufpreise. „Statt Symbolpolitik, bräuchten wir hier mehr Realismus und mehr Pragmatismus“, sagte Liebing.

Neues Strommarktdesign nötig

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) mahnte weitere Schritte gegen die hohen Energiepreise an. Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert sagte: „Ein wettbewerbsfähiger Strompreis ist eine der Grundvoraussetzungen für das Gelingen der industriellen Transformation unter Einsatz strombasierter Technologien und somit für die Erreichung der Klimaziele.“ Deshalb sollten weitere Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung des Strompreisniveaus gegenüber internationalen Wettbewerbern angestrebt werden, wie ein verbessertes Marktdesign oder ein regulierter Industriestrompreis, forderte Seyfert.

Um den Zubau der erneuerbaren Energien nicht zu gefährden und langfristige Investitions- und Planungssicherheit zu gewährleisten, ist es aus Sicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) unabdingbar, die Absenkung der EEG-Umlage als Teil einer ganzheitlichen Reform des regulatorischen Rahmens zu verstehen. „Dafür ist eine umfassende Reform des Strommarktdesigns inklusive einer Überprüfung aller Entgelte und Umlagen überfällig“, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter. Die im Koalitionsvertrag verankerte „Plattform Klimaneutrales Stromsystem“ sollte daher zeitnah eingerichtet werden. Auch die Finanzierung erneuerbarer Anlagen in Zukunft müsse langfristig und nachhaltig angelegt sein.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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