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Enerige & Management > Klimaschutz - Kabinett beschließt Etat 2022 und Klimaschutzgesetz mit Lücken
Bild: Fotolia/Coloures-Pic
KLIMASCHUTZ:
Kabinett beschließt Etat 2022 und Klimaschutzgesetz mit Lücken
Am 23. Juni hat das Kabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 und die Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Wegen der Corona-Krise sind mehr Schulden eingeplant.
 
Der Bund will laut Etatentwurf im kommenden Jahr mehr neue Schulden machen als bisher geplant. Konkret ist eine Nettokreditaufnahme von 99,7 Mrd. Euro vorgesehen. Vorgesehen sind höhere Ausgaben etwa für Klimaschutz und Gesundheit. Bereits 2020 und 2021 hatte der Bund neue Schulden in Milliardenhöhe aufgenommen. Die Haushaltspläne stehen unter dem Vorbehalt, dass der im Herbst neu gewählte Bundestag den Etat verabschieden muss. Erst ab 2023 will der Bund die „Schuldenbremse“ wieder in Kraft setzen.

Klimainvestitionsprogramm von 8 Mrd. Euro

Ein Klimaschutzprogramm soll zusätzlich 8 Mrd. Euro investieren. Diese sollen für energieeffiziente Gebäude (4,5 Mrd. Euro) und den Ausbau des Radverkehrs sowie mit 1 Mrd. Euro für klimagerechten sozialen Wohnungsbau fließen. Bundesfinanzminister und Kanzlerkandidat Olaf Scholz (SPD) kündigte an, dem Ausbau erneuerbarer Energien in der kommenden Wahlperiode absolute Priorität einzuräumen. „Wir müssen den Ausbau nicht nur auf dem Papier steigern, sondern in der Realität“, sagte Scholz.

650,2 Mio. Euro will die Bundesregierung zusätzlich für Klimaschutzverträge mit der Industrie bereitstellen. Diese Verträge sind staatliche Förderprogramme, die die Mehrkosten für eine klimafreundliche Produktion ausgleichen sollen, etwa für den Einsatz von grünem Wasserstoff.

Viele offene Punkte

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) beklagte nach dem Kabinettsbeschluss, dass die Unionsfraktion sich geweigert habe, den CO2-Preis auf Brennstoffe zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen. Zudem fehle ein "beherzter Ausbau der erneuerbaren Energien", sagte Schulze. Es sei nicht gelungen, die Ziele von 95.000 MW aus Windenergie an Land und 150.000 MW aus Photovoltaik bis 2030 oder eine Solaranlagenpflicht für Neubauten verbindlich zu verankern. Zudem seien die Prognosen für den künftigen Strombedarf aus dem Bundeswirtschaftsministerium weiterhin zu niedrig. „All dies bleiben Aufgaben für die nächste Bundesregierung“, sagte sie.

Die energiepolitische Sprecherin der Grünenfraktion, Julia Verlinden, kritisierte die Kabinettsbeschlüsse: „Die Union hat in der Frage des Erneuerbaren-Ausbaus jegliche Glaubwürdigkeit verspielt. Ob Solardeckel, Abstände für Windräder oder Kohleausstieg: Stets stand sie mit aller Kraft auf der Bremse.“ So könnten die Klimaschutzziele nicht erreicht werden, die die Koalition morgen im Bundestag verabschieden will, mahnte Verlinden. „Mehr Diskrepanz zwischen Behaupten und Tun war selten“, schloss sie.

Verbände fordern Nachbesserungen

Der Wohnungswirtschaftsverband GdW forderte eine politische Lösung, um die Ziele Klimaschutz und sozial verträgliche Mieten unter einen Hut zu bringen. Die Zahl der Sozialwohnungen sei in den vergangenen Jahrzehnten stark geschrumpft: 2020 gab es noch 705.000 Sozialwohnungen in Deutschland, 1,2 Mio. weniger als 2002. Die CO2-Preise auf Brennstoffe würden durchschnittliche Mieter mit bis zu 100 Euro pro Jahr zusätzlich belasten, ohne dass sie Gebäudezustand und Heizungstyp beeinflussen könnten.

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) erinnerte, dass die CO2-Bepreisung nur ihren Sinn erfüllen werde, wenn die Einnahmen für Klimaschutzmaßnahmen genutzt würden. Die aktuell diskutierte Priorität zur Senkung der Strompreise sei dagegen kritisch zu betrachten. Zudem seien schon wieder zahlreiche Ausnahmen für Industrieunternehmen oder Speditionen vorgesehen, kritisierte die Deneff.

VKU sieht Licht und Schatten

„Gute Signale Richtung Energiewende“ sieht VKU-Chef Ingbert Liebing im Gesetzentwurf. „Positiv und richtig sind: die Aufstockung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze und der Mittel für die Gebäudedämmung, Fördermittel für Schnelllade-Hubs für E-Fahrzeuge in Quartieren und die Nutzung industrieller Abwärme in Fernwärmenetzen“, sagte er.

Allerdings fehle noch immer ein Gesamtfahrplan, um die Klimaschutzziele mit konkreten Maßnahmen und ausreichender Finanzierung zu erreichen. Ab 2023 müsse man bundesweit jährlich mindestens 1 Mrd. Euro Fördermittel investieren, um allein die Transformation der Wärmenetze hin zur Klimaneutralität zu schaffen.

Karsten Smid, Klimaexperte von Greenpeace, sagte: „Das Klimaschutzgesetz ist weder verfassungskonform noch generationengerecht.“ Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts beschließe Deutschland ein Klimaschutzgesetz, mit dem sein CO2-Restbudget bis 2030 fast vollständig aufbrauchen werde. „Die dringend notwendige Transformation zu einem klimaneutral wirtschaftenden Deutschland muss jetzt durch einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energie beschleunigt werden", forderte Smid.

Neben dem Klimaschutzgesetz sind mit dem Kabinettsbeschluss nun auch EEG, Energiewirtschaftsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz und Carbon-Leakage-Verordnung bereit für die Annahme am 24. Juni im Bundestag.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Mittwoch, 23.06.2021, 15:48 Uhr

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