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Enerige & Management > Windkraft Offshore - Neuer Raumordnungsplan weist Platz für 40.000 MW in Nord- und Ostsee aus
Quelle: Shutterstock, Thampapon
WINDKRAFT OFFSHORE:
Neuer Raumordnungsplan weist Platz für 40.000 MW in Nord- und Ostsee aus
Am 1. September hat das Bundesinnenministerium (BMI) den neuen Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee in Kraft gesetzt.
 
Der Raumordnungsplan für Nord- und Ostsee wurde vom BMI gemeinsam mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erarbeitet. Die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) ist das Gebiet jenseits der 12-Seemeilen-Zone (Küstenmeer) bis hin zu maximal 200 Seemeilen, in dem Deutschland in begrenztem Umfang souveräne Rechte wahrnehmen kann. Für diese hatte das Bundesinnenministerium (BMI) im August den Raumordnungsplan erlassen. Er trat am 1. September in Kraft. Damit wurde laut BMI auch die Basis für die Planung neuer Windparks mit bis zu 40.000 MW Leistung gelegt.

Staatssekretär Markus Kerber erläuterte: „Im neuen Raumordnungsplan reservieren wir eine Fläche von 5.379 Quadratkilometer für die Offshore-Windenergie.“ Diese Fläche sei mehr als doppelt so groß wie das Saarland und entspreche mehr als 750.000 Fußballfeldern. „Die Windenergieanlagen, die auf diesen Flächen installiert werden, können im Jahr mehr Strom erzeugen, als alle Kohlekraftwerke in Deutschland zusammen 2020 ins Netz eingespeist haben“, sagte Kerber. Damit könne die Energiewende bis über 2040 hinaus gestaltet werden und zum Klimaschutz beigetragen werden.

Platz für Schutz und Nutzung reserviert

Die Präsidentin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Karin Kammann-Klippstein sagte: „Der neue Raumordnungsplan weist etwa 44 Porozent der AWZ für den Meeresnaturschutz aus, teils gemeinsam mit bestimmten Nutzungen.“ Insgesamt ermögliche der Raumordnungsplan damit eine gleichermaßen nachhaltige wie effiziente Raumnutzung, zum einen durch Mehrfachnutzungen bestimmter Flächen, zum anderen durch räumliche Trennung nicht kompatibler Nutzungen, erläuterte sie.

Der Raumordnungsplan AWZ legt fest, welche Nutzungen wo erfolgen sollen – wie Schifffahrt, Offshore-Windenergie, Strom- und Datenkabel, Pipelines, Rohstoffgewinnung, Fischerei, Forschung und Verteidigung. Er reserviert Flächen für die einzelnen Nutzungen und hilft auf diese Weise, Nutzungskonflikte zu minimieren. Es werden großräumig Meeresnaturschutzgebiete festgelegt sowie Flächen für rund 40.000 MW Windkraft. Der Plan steht auf der Website des BSH  bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Donnerstag, 02.09.2021, 13:16 Uhr

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