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Enerige & Management > Politik - Windbranche sieht Realisierung von Zuschlägen gefährdet
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
POLITIK:
Windbranche sieht Realisierung von Zuschlägen gefährdet
Der Bundestag hat eine Novelle zum Strompreisbremsengesetz verabschiedet. Die enthaltenen Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz enttäuschen jedoch Erwartungen der Windbranche.
 
Am 23. Juni beschloss der Bundestag eine Novelle zum Strompreisbremsengesetz (StromPBG). In der Novelle enthalten sind auch Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In der vorangegangenen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie war empfohlen worden, Zuschläge aus den Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land aus den Jahren 2021 und 2022 zurückgeben zu dürfen und die Projekte erneut einzureichen. Hintergrund waren die inzwischen von der Bundesnetzagentur um 25 Prozent erhöhten Vergütungen wegen gestiegener Preise bei Baukosten und Anlagen.

Die Rückgaberegelung war in der Anhörung von allen Sachverständigen befürwortet worden, nun aber nicht im beschlossenen Gesetzentwurf enthalten, kritisiert der Bundesverband Windenergie (BWE). „Die Branche hat 2021 begonnen, sich aus dem von den Vorgängerregierungen verursachten Tief herauszuarbeiten“, kommentierte BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. Im September 2021 und Februar 2022 waren die Ausschreibungen erstmals nach langer Zeit wieder überzeichnet.

Danach habe der russische Angriffskrieg auf die Ukraine einen Preisschock entlang der Lieferketten ausgelöst, der zusätzlich von schnellen Zinssprüngen begleitet wurde. „Schon genehmigte und bezuschlagte Projekte geraten durch diesen toxischen Mix in Gefahr“, erläuterte Heidebroek. Betroffen seien vor allem solche Projekte, die ab September 2021 bezuschlagt wurden. Sie hätten noch mit alten Preisen kalkuliert und seien möglicherweise nicht umsetzbar.

Koalitionsentscheidung „unverständlich“

„Die Koalition hat folgerichtig eine Änderung des EEG vorgelegt, die optional eine Rückgabe von Zuschlägen aus den Jahren 2021 und 2022 ermöglichte, um diese Projekte umgehend erneut in Ausschreibungen zu bringen“, so die BWE-Präsidentin. Damit wäre die Realisierungswahrscheinlichkeit der Zuschläge der Jahre 2021 und 2022 deutlich verbessert worden. „Es ist daher völlig unverständlich, weshalb die Koalition ihren Gesetzesvorschlag nun fallen gelassen hat“, kritisierte Heidebroek. Sie habe die Chance vertan, die Realisierung von Zuschlägen zu verbessern.

Ausdrücklich begrüßte der BWE, dass in der Gesetzesnovelle die Klarstellung im Windenergieflächenbedarfsgesetz beibehalten wurde und Bundesländer damit höhere Flächenbeitragswerte vorsehen und die Flächenausweisung insgesamt vorziehen können. Positiv sei auch die ad hoc wieder aufgenommene Möglichkeit, von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen abweichen zu dürfen, wenn dadurch zusätzliche Energie gewonnen werden kann. „Die Regelung hat sich im Krisenwinter 2022/23 bewährt“, sagte Heidebroek.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Montag, 26.06.2023, 12:18 Uhr

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