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Enerige & Management > Klimaschutz - Sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm verabschiedet
Quelle: Fotolia / frenta
KLIMASCHUTZ:
Sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm verabschiedet
Die Bundesregierung hat das Klimaschutzprogramm 2023, die Novelle des Klimaschutzgesetzes sowie Änderungen im Straßenverkehrsgesetz verabschiedet. Umweltschützer drohen mit Klagen.
 
Das am 21. Juni im Kabinett verabschiedete Klimaschutzgesetz sieht künftig eine jährliche Gesamtmenge an Klimagas-Emissionen vor, die über alle Jahre hinweg in der Summe eingehalten werden muss. Kommt es zwei Jahre hintereinander zu einer Zielverfehlung, muss die Bundesregierung weitere Klimaschutzmaßnahmen ergreifen.

Zudem muss nun jede neue Bundesregierung zu Beginn ihrer Amtszeit ein Klimaschutzprogramm vorlegen. Bereits in der vergangenen Woche war ein CO2-Aufschlag auf die LKW-Maut als Lenkungsinstrument verabschiedet worden. Einnahmen daraus sollen dem Bahnausbau zugutekommen.

Bundesklimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) erklärte: „Erstmals ist nun absehbar, dass die Bundesregierung mit den bereits erlassenen und geplanten Klimaschutzmaßnahmen bis zu 80 Prozent der bestehenden Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 schließen und damit den Gesamtausstoß an Klimagasen in Deutschland in diesem Jahrzehnt deutlich reduzieren kann.“ Das Straßenverkehrsgesetz gebe den Kommunen mehr Freiraum und gebe Umwelt- und Klimaschutz einen höheren Stellenwert.

Gemischte Reaktionen auf das Klimaschutzprogramm

Für die Energieversorger sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae, die im Klimaschutzprogramm festgelegten Maßnahmen und Vorgaben stellten die richtigen Weichen, um die Ziele zu erreichen. Während die Energiewirtschaft bei der Erreichung der Klimaschutzziele auf Kurs sei, blieben im Verkehrssektor und in geringem Maße im Gebäudesektor trotz Klimaschutzprogramm noch Lücken.

„Die Novelle des Klimaschutzgesetzes hat das Potenzial, die Ambitionen einzelner Sektoren auszubremsen“, fürchtet Andreae. Insbesondere die geplante Aufweichung der Sektorziele könnte den Druck deutlich senken. „Es muss daher sichergestellt werden, dass insbesondere die Sektoren, die ihre Ziele bislang nicht erreichen, tatsächlich effektive und dauerhaft wirksame Maßnahmen ergreifen“, forderte die BDEW-Hauptgeschäftsführerin.

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) begrüßte die Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes (KSG). „Der neue sektorübergreifende Mechanismus erlaubt eine pragmatische Klimapolitik, bei der Einsparpotenziale dort gehoben werden, wo es am effizientesten möglich ist“, sagte VBW-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Dank mehrjähriger Betrachtung lasse sich die Wirksamkeit bereits eingeleiteter Maßnahmen evaluieren und ein zielgerichtetes Nachsteuern ermöglichen. „Darüber hinaus ist es richtig, dass der Umgang mit Kohlenstoff (Carbon Capture, Usage and Storage, kurz CCU/S) Einzug in das KSG hält“, begrüßte Brossardt.

Umweltschützer drohen mit Klagen

Umweltschutzorganisationen kritisierten hingegen scharf, dass die Reduktionsvorgaben für einzelne Sektoren wie Verkehr oder Gebäude bei den Treibhausgas-Emissionen aufgegeben werden. Der WWF erwägt sogar, dagegen zu klagen, sollte das Gesetz in der jetzigen Form den Bundestag passieren. Heike Vesper aus der Geschäftsleitung des WWF Deutschland sagte: „Zuständigkeit und Verantwortung liegen nun zwischen den Stühlen, bei Nicht-Erreichen der Ziele soll erst nachgesteuert werden, wenn man das Problem für ein weiteres Jahr ignoriert hat – und von Sanktionen für Verfehlungen sind wir nach wie vor Welten entfernt.“ Greenpeace-Aktive forderten mit drei etwa zwei Meter großen Affenköpfen vor dem Kanzleramt mehr Ehrgeiz und Gesetzestreue beim Klimaschutz.

„Mit dem Streichen der verbindlichen Sektorziele kauft die FDP ihren Verkehrsminister davon frei, seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten - auf Kosten kommender Generationen und all jener, die schon heute unter der Klimakrise leiden“, kritisierte Stefanie Langkamp, Politische Geschäftsleiterin der Klima-Allianz Deutschland.

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt die Novelle ab. Sie will eine Beschwerde gegen die Bundesregierung vor dem Aarhus-Komitee einreichen. Dieses quasi-gerichtliches Gremium der Vereinten Nationen ist zuständig, wenn eine Vertragspartei internationale Pflichten nicht einhält, in diesem Fall das Pariser Klimaabkommen.

Verkehrssektor bleibt Sorgenkind

Der Bundesklimaschutzminister appellierte: „Jetzt geht es darum, die bereits entfachte Dynamik bei der Transformation unserer Wirtschaft weiter zu verstärken.“ Der Verkehrssektor bleibe ohne Frage das schwierigste Feld. Das novellierte Klimaschutzgesetz stärke die Gesamtverantwortung der Bundesregierung für den Klimaschutz und die nötigen politischen Aushandlungsprozesse, hofft Habeck. „Die Bundesministerien, deren Sektoren zur Überschreitung beitragen, behalten eine besondere Verantwortung“, betonte er, ohne das Bau- oder das Verkehrsressort ausdrücklich zu nennen.

Die Klimaschutzlücke bis 2030 werde mit zahlreichen Maßnahmen deutlich reduziert. „Gleichwohl sind weitere Anstrengungen beim Klimaschutz in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit notwendig“, sagte Habeck. Mit der geplanten Novelle erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der Klimaziele zukunftsgerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Die Bundesregierung entscheide, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Summe der Jahres-Emissionsmengen bis 2030 erreicht werden soll.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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