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Enerige & Management > Gas - Bundesregierung bewertet Gasspeicherregeln positiv
Quelle: Shutterstock / Mike Mareen
GAS:
Bundesregierung bewertet Gasspeicherregeln positiv
Das Bundeskabinett hat einen Evaluierungsbericht zu den Gasspeicherregeln des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet. Der Bericht wird jetzt dem Deutschen Bundestag vorgelegt.
 
Der Evaluierungsbericht zu den Gasspeicherregelungen kommt zum Fazit, dass sich die Regeln bewährt haben. Sie waren im Zuge der angespannten Situation auf den Energiemärkten im letzten Jahr durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den Stopp der russischen Erdgaslieferungen eingeführt worden. „Die entsprechenden Maßnahmen haben hohe Füllstände der Gasspeicher sichergestellt und so maßgeblich zur Versorgungssicherheit und Entspannung auf den Energiemärkten beigetragen“, resümierte das Bundeskabinett am 28. Juni.

Das Zusammenspiel von marktlicher Befüllung und einem ergänzenden Tätigwerden des Marktgebietsverantwortlichen habe sich im vergangenen Krisenjahr insgesamt bewährt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) spricht sich daher für eine Verlängerung der Regelungen für weitere zwei Jahre bis zum 1. April 2027 aus. Die Anpassung der Gasspeicherregulierung im Jahr 2022 sei ein ganz wesentlicher Baustein gewesen, um eine Gasmangellage zu vermeiden und die Energieversorgung insgesamt beherrschbar zu gestalten.

Das BMWK will eine entsprechende Gesetzesänderung für die Verlängerung der Füllstandsvorgaben bis 1. April 2027 vorbereiten und nach der parlamentarischen Sommerpause ins Kabinett und anschließend in den Bundestag einbringen.

Berichtsergebnisse im Einzelnen

Zu Beginn des Winters 2021/2022 lagen die Gasspeicherfüllstände nur bei rund 68 Prozent (Stand 1. November 2021), zu Ende März 2022 betrug der bundesweit durchschnittliche Füllstand sogar nur noch rund 26 Prozent. Der größte deutsche Gasspeicher Rehden war zu Beginn des Winters 2021/2022 nur zu rund 9,5 Prozent gefüllt (Stand 1. November 2021) und zu Ende März 2022 fast vollständig leer. Er stand damals unter Verwaltung einer Tochterfirma des russischen Staatskonzerns Gazprom.

In der Folge hat die Bundesregierung die Regulierung angepasst und unter anderem die eingeführten Füllstandsvorgaben erhöht. Dies geschah 2022 insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der vertragswidrigen Einstellung der Gaslieferungen durch die Nord Stream 1 Pipeline durch Russland. So sind folgende Füllstandsvorgaben nach dem Gesetz in Verbindung mit der relevanten Verordnung einzuhalten: Zum 1. September 75 Prozent, zum 1. Oktober: 85 Prozent, zum 1. November: 95 Prozent und zum 1. Februar: 40 Prozent.

Im Bundesdurchschnitt wurden die Füllstandsvorgaben noch vor den jeweiligen Stichtagen erreicht. Derzeit liegt der Füllstand der deutschen Speicher im Schnitt bei rund 80 Prozent. Das Zwischenziel für September von 75 Prozent wurde damit bereits Anfang Juni 2023 erreicht, stellte das BMWK fest. Die Sicherstellung der Gasversorgung bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe und stelle sich auch nach Ablauf der aktuell vorgesehenen Befristung zum 1. April 2025.

Auch müssten die Gasspeicherfüllstandsvorgaben zusammen gedacht werden mit dem parallellaufenden Prozess der Inbetriebnahme von schwimmenden und landseitigen LNG-Terminals. Wilhelmshaven und Brunsbüttel seien bereits in Betrieb gegangen, aber andere befinden sich noch in der Planungs- und Bauphase, sodass dieser Prozess andauert, bis alle Kapazitäten hier zur Verfügung stehen. Daher bleibe die Befüllung der Gasspeicher ein wichtiger Baustein für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

Der Evaluierungsbericht zu den Gasspeicherregeln  steht im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Mittwoch, 28.06.2023, 15:33 Uhr

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